Wir haben die Einführung der Individualverfassungsbeschwerde vor dem Landesverfassungsgericht in Sachsen-Anhalt durchgesetzt. Zuvor konnten Bürgerinnen und Bürger ausschließlich Grundrechtsverletzungen durch den Gesetzgeber selbst rügen. Bei Grundrechtsverletzungen durch Verwaltungshandeln (zum Beispiel durch Polizei) oder Gerichtsentscheidungen war dies nicht möglich.
Mit der Individualverfassungsbeschwerde können sich nun seit Januar 2019 Bürgerinnen und Bürger an das Verfassungsgericht mit der Behauptung wenden, dass durch Verwaltungen oder Gerichte ihre Rechte verletzt wurden. Damit werden die Bürgerinnen und Bürger im Rechtsstaat gestärkt.