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Polizeikennzeichnung sorgt für mehr Transparenz und Vertrauen

4. März 2021 // Sicherheit & Mitbestimmung

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat bereits 2017 ein Urteil über die notwendige Kennzeichnung von Polizistinnen und Polizisten erlassen: Es sei erforderlich, dass Beamtinnen und Beamte im Einsatz eine unverwechselbare Kennzeichnung, wie eine Identifikationsnummer, sichtbar an ihrer Uniform tragen sollten. Das hat den Hintergrund, dass ansonsten im Fall von Polizeigewalt Opfer und Augenzeuginnen und Augenzeugen oft nicht in der Lage sind, die handelnden Polizistinnen und Polizisten zu identifizieren. 

Die grünen Fraktionen in den Parlamenten kämpfen schon seit langer Zeit für eine individuelle Kennzeichnung von Polizistinnen und Polizisten. Für mehr Transparenz und Vertrauen in die Polizei wurde daher die Polizeikennzeichnung auf unser Betreiben im Juli 2018 in Sachsen-Anhalt eingeführt. Seitdem müssen alle Polizistinnen und Polizisten in Sachsen-Anhalt ein Namensschild oder zumindest eine Kennziffer tragen, um individuell identifizierbar zu sein. Die Zeiten in denen Bürgerinnen und Bürgern anonyme Uniformträger gegenübertreten, sind damit vorbei. Wer im Namen des Staates Gewalt ausüben darf, muss wirksam kontrolliert werden können.

Auch Polizistinnen und Polizisten profitieren von der Kennzeichnung. Sie sind vor einem falschen Generalverdacht geschützt. Im Mai 2019 hat das Landesverfassungsgericht bestätigt, dass die Polizeikennzeichnung mit der Verfassung Sachsen-Anhalts vereinbar und damit rechtmäßig ist.

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