Zurückziehung von Anträgen in Stadt- und Gemeinderäten

Kleine Anfrage vom 10.06.2025

Ländlicher Raum & Strukturwandel in Sachsen-Anhalt

Es handelt sich um eine Kleine Anfrage (Drucksache 8/3310) zur schriftlichen Beantwortung, eingebracht von dem Landtagsabgeordneten Olaf Meister (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) im Oktober 2025.

In der Anfrage geht es um ein Thema, das auf den ersten Blick sehr technisch wirkt, in der Praxis aber viele Stadt- und Gemeinderäte in Sachsen-Anhalt betrifft: die Frage, ob bereits eingebrachte Anträge oder Beschlussvorlagen in kommunalen Gremien einfach wieder zurückgezogen werden können.

Ausgangspunkt ist eine rechtliche Einschätzung des Landesverwaltungsamtes, das sich gegenüber der Landeshauptstadt Magdeburg geäußert hat. Darin wird vertreten, dass sowohl das Verschieben (Vertagen) als auch das Zurückziehen von Anträgen grundsätzlich nur mit einem Beschluss des jeweiligen Stadtrates möglich sein soll. Während die Notwendigkeit eines Beschlusses bei einer Vertagung nachvollziehbar erscheint, stößt die Bewertung zur Antragsrücknahme auf Kritik.

Denn ein Antrag ist ursprünglich eine formale Initiative eines Ratsmitglieds oder einer Fraktion, mit der eine bestimmte Entscheidung angestoßen werden soll. Wenn dieser politische Wille später entfällt, stellt sich die Frage, warum der Antrag dennoch zwingend im Gremium abgestimmt oder weiter behandelt werden muss. Aus Sicht der Fragestellung spricht vieles dafür, dass eine unkomplizierte Rücknahme möglich sein sollte – auch um unnötige und formale Abstimmungen zu vermeiden.

In der kommunalpolitischen Praxis in Sachsen-Anhalt kommt es laut Anfrage jedoch immer wieder dazu, dass selbst die Rücknahme eigener Anträge nicht ohne zusätzliche Abstimmungen möglich ist. Das führt teilweise zu Verfahren, die als wenig sinnvoll oder bürokratisch empfunden werden, etwa wenn über die Zulässigkeit einer Rücknahme abgestimmt werden muss, obwohl das ursprüngliche Anliegen gar nicht mehr weiterverfolgt werden soll.

Mit der Kleinen Anfrage will Olaf Meister klären lassen, ob das Landesverwaltungsamt an seiner Rechtsauffassung festhält, worauf diese sich stützt und welche Folgen es hätte, wenn Kommunen davon abweichen und Anträge ohne formalen Beschluss aus der Beratung nehmen.

Ziel der Initiative ist mehr Rechtssicherheit und eine praxistauglichere Regelung für kommunale Gremien. Für Bürgerinnen und Bürger in Sachsen-Anhalt ist das relevant, weil es um die Funktionsfähigkeit der kommunalen Demokratie geht: Effiziente und nachvollziehbare Abläufe in Stadträten und Gemeinderäten sorgen dafür, dass politische Entscheidungen verständlich bleiben und nicht durch unnötige Verfahrensschritte verkompliziert werden.

Ansprechpartner*innen

Olaf Meister
Olaf Meister

Sprecher für Wirtschaft, Finanzen, Kommunales, Wissenschaft und Tourismus

Tel.:0391 560 4017
E-Mail: olaf.meister@gruene-fraktion-lsa.de
Web: olaf-meister.de
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