Waffen in Sachsen-Anhalt 2024 II/25 I (II)

Kleine Anfrage vom 13.08.2025

Sicherheit & Mitbestimmung in Sachsen-Anhalt

Die vorliegende Drucksache 8/5812 ist eine Antwort der Landesregierung Sachsen-Anhalt auf eine Kleine Anfrage (KA 8/3095) des Landtagsabgeordneten Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). Die Anfrage wurde im August 2025 beantwortet. Inhaltlich geht es um die Frage, wie viele Menschen aus verschiedenen extremistischen Spektren in Sachsen-Anhalt über waffenrechtliche Erlaubnisse verfügen, wie sich diese Zahlen entwickeln und wie Sicherheitsbehörden damit umgehen.

Im Mittelpunkt steht das Thema Waffenbesitz bei Personen, die dem Verfassungsschutz als rechtsextremistisch, „Reichsbürger“ oder anderen sogenannten politisch motivierten Gruppen bekannt sind. Der Hintergrund: In Deutschland dürfen Waffen nur besitzen, wer als „zuverlässig“ gilt. Personen, die extremistischen Gruppen zugerechnet werden, gelten dabei als besonders sensibel, weil ein Waffenbesitz hier ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen kann.

Die Landesregierung berichtet, dass die Zahl der bekannten Rechtsextremisten mit waffenrechtlicher Erlaubnis im betrachteten Zeitraum deutlich gestiegen ist – von 156 auf 223 Personen. Dieser Anstieg erklärt sich nicht nur durch neue Anträge, sondern auch dadurch, dass weitere Personen nachträglich als rechtsextremistisch bekannt wurden und bereits eine Erlaubnis besaßen. Aufgeschlüsselt nach Landkreisen und Städten zeigt sich, dass die Fälle über ganz Sachsen-Anhalt verteilt sind, etwa in Magdeburg, Halle (Saale), dem Harz oder dem Landkreis Wittenberg.

Weitere zentrale Ergebnisse: Im zweiten Halbjahr 2024 wurden keine erlaubnispflichtigen Schusswaffen beschlagnahmt, im ersten Halbjahr 2025 jedoch eine Waffe bei einer Person aus dem rechtsextremen Spektrum sichergestellt. Zudem wurden im Zeitraum 2024/2025 insgesamt 15 waffenrechtliche Erlaubnisse widerrufen oder zurückgenommen, darunter überwiegend Waffenbesitzkarten im Bereich „Reichsbürger/Selbstverwalter“.

Auch bei der Zusammenarbeit der Behörden zeigt sich ein hoher Informationsaustausch: Der Verfassungsschutz informierte die Waffenbehörden in 47 Fällen (zweites Halbjahr 2024) und 36 Fällen (erstes Halbjahr 2025) über rechtsextremistische Personen mit Waffenbesitz. Zusätzlich gab es mehrere Meldungen bei neuen Anträgen auf Waffenbesitz.

Für Bürgerinnen und Bürger in Sachsen-Anhalt ist das Thema relevant, weil es direkt die Frage berührt, wie zuverlässig der Staat den Zugang zu Waffen kontrolliert und Risiken durch extremistische Bestrebungen begrenzt. Die Daten zeigen einerseits eine intensive Überprüfung und Zusammenarbeit der Behörden, andererseits aber auch, dass weiterhin Personen aus extremistischen Spektren legal Waffen besitzen oder beantragen konnten. Das bleibt ein sicherheitspolitisch sensibles Feld, das fortlaufend überwacht wird.

Ansprechpartner*innen

Sebastian Striegel
Sebastian Striegel

Parlamentarischer Geschäftsführer, Sprecher für Demokratie, Innenpolitik, Recht, Energie und Digitalisierung

Tel.:0391 560 4004
E-Mail: sebastian.striegel@gruene-fraktion-lsa.de
Web: sebastian-striegel.de
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