
Sicherheit & Mitbestimmung in Sachsen-Anhalt
Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg hat die Staatsanwaltschaften in Sachsen-Anhalt schon vor Inkrafttreten der Teillegalisierung von Cannabis auf den Umgang mit den betroffenen Verfahren vorbereitet. Mit einem Erlass vom 24. Januar 2024 wurde landesweit einheitlich geregelt, dass „Cannabisdelikte“ im staatsanwaltschaftlichen Fachverfahren gesondert gekennzeichnet werden. Dafür wurde im System eine neue statistische Kategorie zur „Umsetzung des Cannabisgesetzes“ eingerichtet. Auch Vollstreckungsverfahren, bei denen Straffreiheit nach neuem Recht in Betracht kommt, sollten vorsorglich markiert werden. Die Landesregierung macht damit deutlich, dass sie den erwarteten Mehraufwand vor allem organisatorisch und über eine einheitliche Erfassung der betroffenen Fälle vorbereiten wollte.
Ansprechpartner*innen

Sebastian Striegel
Parlamentarischer Geschäftsführer, Sprecher für Demokratie, Innenpolitik, Recht, Energie und Digitalisierung
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| E-Mail: | sebastian.striegel@gruene-fraktion-lsa.de |
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