Vorbereitungen der Staatsanwaltschaften auf die Teilleaglisierung von Cannabis

Kleine Anfrage vom 04.02.2024

Sicherheit & Mitbestimmung in Sachsen-Anhalt

Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg hat die Staatsanwaltschaften in Sachsen-Anhalt schon vor Inkrafttreten der Teillegalisierung von Cannabis auf den Umgang mit den betroffenen Verfahren vorbereitet. Mit einem Erlass vom 24. Januar 2024 wurde landesweit einheitlich geregelt, dass „Cannabisdelikte“ im staatsanwaltschaftlichen Fachverfahren gesondert gekennzeichnet werden. Dafür wurde im System eine neue statistische Kategorie zur „Umsetzung des Cannabisgesetzes“ eingerichtet. Auch Vollstreckungsverfahren, bei denen Straffreiheit nach neuem Recht in Betracht kommt, sollten vorsorglich markiert werden. Die Landesregierung macht damit deutlich, dass sie den erwarteten Mehraufwand vor allem organisatorisch und über eine einheitliche Erfassung der betroffenen Fälle vorbereiten wollte.

Ansprechpartner*innen

Sebastian Striegel
Sebastian Striegel

Parlamentarischer Geschäftsführer, Sprecher für Demokratie, Innenpolitik, Recht, Energie und Digitalisierung

Tel.:0391 560 4004
E-Mail: sebastian.striegel@gruene-fraktion-lsa.de
Web: sebastian-striegel.de
Wie hat dir der Beitrag gefallen?