Vollzug des Glückspielstaatsvertrags 2021

Kleine Anfrage vom 14.08.2025

Der innenpolitische Sprecher Sebastian Striegel sitzt auf einem Sessel vor einem Panoramafenster.

Sicherheit & Mitbestimmung in Sachsen-Anhalt

Die Antwort verteidigt den bisherigen Vollzug des Glücksspielstaatsvertrags 2021 und den gerichtlichen Vergleich mit Sportwettenanbietern aus dem Jahr 2022. Die Landesregierung erklärt, sie habe den Vergleich rechtlich geprüft und keine Bedenken gesehen; Ziel sei gewesen, in einer Phase vieler Klagen und des Zuständigkeitswechsels zur Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder einen geordneten legalen Sportwettenmarkt zu sichern. Zugleich zeigt die Antwort aber auch erhebliche Probleme im Vollzug: Die GGL hat seit Juli 2022 insgesamt 206 Strafanzeigen gegen illegales Glücksspiel oder dessen Bewerbung gestellt, viele Verfahren wurden jedoch vor allem bei Auslandssachverhalten wieder eingestellt. Bei der Früherkennung problematischen Spielverhaltens setzen die Anbieter auf umfangreiche „Markers of Harm“, besonders streng bei Spielerinnen und Spielern mit erhöhten Einzahlungslimits. Für 2024 meldeten die Anbieter dabei mehr als 15.000 auffällige Fälle in der ersten Erhöhungsstufe, für 2025 bis Juli bereits weitere mehr als 6.800. Auf der GGL-Whitelist stehen zudem 38 Anbieter mit Sitz auf Malta; dass sich Anbieter dort der Vollstreckung deutscher Urteile entziehen könnten, sieht die Landesregierung derzeit nicht als Grund, ihre glücksspielrechtliche Zuverlässigkeit infrage zu stellen. Insgesamt macht die Antwort deutlich, dass der legale Markt abgesichert werden soll, während viele Fragen zu Spielerschutz, Vollzug und grenzüberschreitender Durchsetzung weiter umstritten bleiben.

Ansprechpartner*innen

Sebastian Striegel
Sebastian Striegel

Parlamentarischer Geschäftsführer, Sprecher für Demokratie, Innenpolitik, Recht, Energie und Digitalisierung

Tel.:0391 560 4004
E-Mail: sebastian.striegel@gruene-fraktion-lsa.de
Web: sebastian-striegel.de
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