Veröffentlichungen von Gerichtsurteilen

Kleine Anfrage vom 04.04.2024

Digitalisierung in Sachsen-Anhalt

Für die Veröffentlichung von Gerichtsurteilen gibt es in Sachsen-Anhalt bislang keine einheitlichen landesweiten Regeln. Ob eine Entscheidung veröffentlicht wird, entscheiden die Gerichte selbst nach öffentlichem Interesse und rechtlicher Bedeutung. Veröffentlichungswürdige Entscheidungen werden meist an Datenbanken wie juris und Beck-Online gegeben; auf der Seite landesrecht.sachsen-anhalt.de stellt juris seit 2010 veröffentlichte Urteile und Beschlüsse der Gerichte des Landes bereit, ohne sie inhaltlich noch einmal neu zu prüfen. Wie groß der veröffentlichte Anteil aller Entscheidungen ist, kann die Landesregierung nicht sagen, weil dazu keine Statistik geführt wird. Bei Veröffentlichungen werden persönliche und sensible Angaben weitgehend anonymisiert, oft auch die Namen von Richterinnen und Richtern. Abschriften von Entscheidungen können angefordert werden; Gebühren fallen dafür nicht an, wohl aber Auslagen etwa für Kopien oder Dateien. Wenn nichts anderes verlangt wird, sollen die Abschriften in der Regel elektronisch übermittelt werden. Wiederholte Anfragen können außerdem ein Hinweis darauf sein, dass doch ein öffentliches Interesse an einer Veröffentlichung besteht.

Ansprechpartner*innen

Sebastian Striegel
Sebastian Striegel

Parlamentarischer Geschäftsführer, Sprecher für Demokratie, Innenpolitik, Recht, Energie und Digitalisierung

Tel.:0391 560 4004
E-Mail: sebastian.striegel@gruene-fraktion-lsa.de
Web: sebastian-striegel.de
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