Mobilität in Dessau-Roßlau
Die Drucksache 8/6152 enthält die Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Lüddemann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Verkehrssituation, Verkehrsberuhigung und Tempo-30-Regelung in der Ziebigker Straße in Dessau-Roßlau. Die Anfrage nahm die jahrzehntelangen Forderungen einer engagierten Bürgerinitiative und lokaler Gruppen zum Anlass, um die Landesregierung zur Verkehrslage, Unfallzahlen, Verkehrsbelastung und möglichen Maßnahmen wie Tempo-30-Zonen oder anderen verkehrsberuhigenden Maßnahmen zu befragen.
In ihrer Antwort fasst das Ministerium für Infrastruktur und Digitales zunächst die aktuellen Verkehrszahlen und Unfallstatistiken zusammen: Eine Verkehrszählung ergab im Zeitraum September 2025 über 5.000 Fahrzeuge täglich, davon rund sechs Prozent Schwerverkehr. Zwischen 2015 und 2024 wurden 150 Unfälle registriert, davon mehrere mit Radfahrerbeteiligung – allerdings ohne schwere Personenschäden. Angaben zur Lärmbelastung liegen nicht systematisch vor, werden aber nach Einschätzung der Straßenverkehrsbehörden nicht als kritisch eingestuft.
Bezüglich der Radverkehrssicherheit stellt die Landesregierung fest, dass Radfahrende derzeit überwiegend einen parallelen, unbefestigten Weg nutzen oder im Mischverkehr auf der Fahrbahn unterwegs sind; eine Trennung von Kfz- und Radverkehr sei nicht vorhanden. Zwar erachtet das Ministerium die derzeitige Lage nicht als unzumutbar, es räumt aber ein, dass fachliche Bewertungen kommunaler Straßen im Land allein in der Verantwortung der Kommunen liegen und dem Land auf dieser Ebene keine detaillierten Daten übermittelt werden.
Zu Tempo-30-Maßnahmen weist die Landesregierung darauf hin, dass die StVO-Novelle von 2024 die Möglichkeit, Tempo 30 dort anzuordnen, wo besondere Gefahren bestehen, erleichtert hat. Eine generelle Anordnung sei jedoch weiter an eine konkrete Gefahrenlage gebunden und im Einzelfall durch die örtlichen Straßenverkehrsbehörden zu prüfen. In der konkreten Ziebigker Straße wurde eine solche Maßnahme bisher nicht umgesetzt; entsprechende Prüfungen durch die Stadt Dessau-Roßlau laufen noch.
Hinsichtlich Fördermöglichkeiten erklärt die Landesregierung, dass Landesmittel für intelligentes Verkehrsmonitoring oder spezifische Verkehrsüberwachungs- bzw. Verkehrsberuhigungssysteme nicht gesondert zur Verfügung stehen. Maßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung kämen nur dann infrage, wenn sie in entsprechende Förderkulissen – etwa „Innenstadt“ – eingebettet seien; im vorliegenden Fall liege die Ziebigker Straße jedoch nicht in einem solchen Gebiet.
Aus grüner Perspektive zeigt die Drucksache deutlich, wo es nach Auffassung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN weiterhin konkreten Handlungsbedarf gibt: Verkehrsberuhigung darf nicht am Förderraster oder an formaljuristischen Kriterien scheitern, sondern muss an der realen Alltagslage ausgerichtet sein, insbesondere dort, wo viele Fußgänger*innen, Radfahrende und Kinder unterwegs sind. Eine gezielte Tempo-30-Regelung in Wohn- und Spielstraßen sowie konsequente Radverkehrsförderung sind zentrale Bausteine einer verkehrssicheren, ökologischen Mobilitätspolitik, die Lebensqualität, Klimaschutz und Sicherheit miteinander verbindet. Zudem sollte die Landesregierung Kommunen nicht nur rechtlich beraten, sondern auch finanziell und technisch unterstützen, damit innovative Verkehrsberuhigungs- und Überwachungssysteme eine Chance haben.
Nach 27 Jahren wurde endlich Tempo 30 eingeführt.
Ansprechpartner*innen

Cornelia Lüddemann
Fraktionsvorsitzende; Sprecherin für Mobilität, Landesentwicklung und ländliche Räume
| Tel.: | 0391 560 4004 |
| E-Mail: | cornelia.lueddemann@gruene-fraktion-lsa.de |
| Web: | cornelia-lueddemann.de |