Verfahrenspraxis zur Erteilung des Grad der Behinderung (GdB) in Sachsen-Anhalt

Kleine Anfrage vom 25.04.2025

Gesundheit, Soziales & Gleichstellung in Sachsen-Anhalt

Die vorliegende Drucksache ist die Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Susan Sziborra-Seidlitz aus dem April 2025 (Drucksache 8/5449). Inhaltlich geht es um die Praxis bei der Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) in Sachsen-Anhalt – also darum, wie Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen offiziell als schwerbehindert anerkannt werden und welche Abläufe, Zahlen und Rechtsmittel es dabei gibt.

Die Landesregierung gibt einen Überblick über die Entwicklung der Anträge auf Feststellung einer Behinderung nach dem Sozialgesetzbuch IX beim Landesverwaltungsamt. Diese Zahlen sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen: von rund 35.000 Anträgen im Jahr 2020 auf über 45.000 im Jahr 2024. Ein Teil dieser Anträge wird abgelehnt, weil die medizinischen Voraussetzungen für einen GdB von mindestens 50 nicht erfüllt sind. Der Anteil der Ablehnungen liegt – je nach Jahr – etwa zwischen 20 und 26 Prozent. Konkrete statistische Gründe für Ablehnungen kann die Landesregierung nicht ausweisen, da diese immer von individuellen gesundheitlichen Einzelfällen abhängen.

Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage ist die Frage, wie häufig Betroffene sich gegen Entscheidungen wehren. In Sachsen-Anhalt legen viele Antragsteller*innen Widerspruch gegen negative Bescheide ein; das betrifft rund 15 bis 21 Prozent aller Fälle, gemessen an der Gesamtzahl der Anträge. Ein Teil dieser Widersprüche führt tatsächlich zu einer Änderung der ursprünglichen Entscheidung, etwa in 12 bis 15 Prozent der Fälle. Darüber hinaus kommt es auch zu Klagen vor Gericht, diese machen jedoch mit rund 2 bis 3 Prozent einen vergleichsweise kleinen Anteil aus.

Die Landesregierung stellt außerdem klar, dass es keine landesspezifischen Sonderregeln für die Feststellung des GdB oder für einzelne Krankheitsbilder – etwa Trisomie 21 – gibt. Die Entscheidungen erfolgen bundesweit nach einheitlichen gesetzlichen Vorgaben. Unterstützungsangebote für Betroffene gibt es vor allem durch das Landesverwaltungsamt selbst sowie durch unabhängige Beratungsstellen wie die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB), die Menschen beim Antrag und im Verfahren begleiten können.

Für Bürger*innen in Sachsen-Anhalt zeigt die Kleine Anfrage damit vor allem eines: Die Anerkennung einer Schwerbehinderung ist ein häufig genutztes, aber komplexes Verwaltungsverfahren mit steigenden Fallzahlen und einer nicht unerheblichen Zahl an Widersprüchen. Die Initiative macht transparent, wie Entscheidungen getroffen werden, wie oft sie angefochten werden und wo Betroffene Unterstützung finden können – ein wichtiger Beitrag zur Nachvollziehbarkeit sozialer Verwaltungsverfahren im Land.

Ansprechpartner*innen

Susan Sziborra-Seidlitz
Susan Sziborra-Seidlitz

Sprecherin für Bildung, Soziales, Arbeit, Gesundheit, Integration und Gleichstellung

Tel.:0391 560 4107
E-Mail: susan.sziborra-seidlitz@gruene-fraktion-lsa.de
Web: www.sziborraseidlitz.de
Wie hat dir der Beitrag gefallen?