Untersagte Übergangslösung für Geburtsurkunden in Magdeburg

Kleine Anfrage vom 17.07.2025

Gesundheit, Soziales & Gleichstellung in Magdeburg

Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag von Sachsen-Anhalt hat sich mit einer parlamentarischen Initiative zum Thema verzögerte Geburtsurkunden und den Folgen für Familien befasst. Grundlage ist die Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Olaf Meister (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). Die Kleine Anfrage wurde im Juli 2025 eingereicht und trägt die Drucksachennummer 8/5722.

Im Mittelpunkt steht ein Problem, das viele junge Familien direkt betrifft: In Magdeburg kommt es seit längerer Zeit zu deutlich verlängerten Bearbeitungszeiten bei der Ausstellung von Geburtsurkunden. Während in vielen Kommunen im Land die Ausstellung nur wenige Tage dauert, müssen Eltern in der Landeshauptstadt teilweise mehrere Wochen warten. Das ist mehr als nur eine bürokratische Verzögerung – denn ohne Geburtsurkunde können zentrale Leistungen wie Elterngeld beantragt werden, die für die finanzielle Absicherung nach der Geburt eines Kindes wichtig sind.

Die Stadt Magdeburg hatte deshalb zwischenzeitlich eine pragmatische Übergangslösung eingeführt. Geplant war, dass zunächst auch vorläufige Bescheinigungen von Geburtskliniken oder Hebammen als Nachweis akzeptiert werden, um Eltern schneller Zugang zu Sozialleistungen zu ermöglichen. Diese Lösung wurde jedoch von Landesbehörden untersagt, weil nach geltendem Bundesrecht für das Elterngeld grundsätzlich eine offizielle Geburtsurkunde oder ein gleichwertiger standesamtlicher Nachweis erforderlich ist.

Die Landesregierung verweist in ihrer Antwort darauf, dass die Regelungen bundesweit einheitlich gelten und Sachsen-Anhalt keine eigenen abweichenden Standards einführen darf. Gleichzeitig wird erklärt, dass es zwar Ausnahmeregelungen gibt – etwa wenn die Beurkundung einer Geburt noch aussteht und ein entsprechender standesamtlicher Nachweis vorliegt –, einfache Klinik- oder Hebammenbescheinigungen aber nicht ausreichen.

Politisch wird damit deutlich: Die Initiative macht auf eine Lücke zwischen Verwaltungsrealität und Lebensrealität aufmerksam. Während rechtliche Vorgaben auf bundeseinheitliche Standards setzen, führt die angespannte Situation in einzelnen Standesämtern dazu, dass Familien unnötig lange auf wichtige Dokumente warten. Für betroffene Eltern bedeutet das oft zusätzliche finanzielle Unsicherheit in einer ohnehin belastenden Lebensphase.

Die Landesregierung verweist als Lösungsansätze vor allem auf organisatorische Verbesserungen, Personalunterstützung und langfristig auf mehr Digitalisierung in den Standesämtern. Außerdem wird geprüft, ob digitale Dienste zur Ausstellung von Urkunden weiter ausgebaut werden können. Eine Änderung der Gebührenordnung, etwa für mehr kostenlose Geburtsurkunden, ist hingegen nicht vorgesehen.

Die Kleine Anfrage von Olaf Meister zeigt damit ein strukturelles Problem auf: Wenn Verwaltungsprozesse nicht schnell genug funktionieren, können selbst klare gesetzliche Ansprüche in der Praxis für Bürgerinnen und Bürger schwer zugänglich werden. Für Sachsen-Anhalt stellt sich damit die Frage, wie moderne und leistungsfähige Verwaltung so gestaltet werden kann, dass sie Familien in wichtigen Lebenssituationen zuverlässig unterstützt.

Ansprechpartner*innen

Olaf Meister
Olaf Meister

Sprecher für Wirtschaft, Finanzen, Kommunales, Wissenschaft und Tourismus

Tel.:0391 560 4017
E-Mail: olaf.meister@gruene-fraktion-lsa.de
Web: olaf-meister.de
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