Überbrückungsleistungen nach § 1 Abs. 4 AsylbLG

Kleine Anfrage vom 15.10.2025

Sicherheit & Mitbestimmung in Sachsen-Anhalt

Seit Ende Oktober 2024 können sogenannte Dublin-Flüchtlinge unter bestimmten Voraussetzungen von regulären Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ausgeschlossen werden und stattdessen nur noch kurzfristige Überbrückungsleistungen erhalten. Die Antwort zeigt, dass Sachsen-Anhalt diese Regelung erst nach längeren Abstimmungen mit dem Bund und mit Anwendungshinweisen des Innenministeriums vom August 2025 praktisch umgesetzt hat. Überbrückungsleistungen wurden vor allem in Dessau-Roßlau, dem Salzlandkreis, dem Harz, Wittenberg und dem Jerichower Land gewährt, während viele andere Kommunen keine Fälle meldeten. Länger als zwei Wochen wurden diese Leistungen laut Landesregierung nicht gezahlt. Zugleich gab es medizinische Notfälle bei Betroffenen, besonders im Salzlandkreis und im Harz, und in einzelnen Fällen erhielten Personen nach den Überbrückungsleistungen doch noch eine Duldung, etwa wegen familiärer Bindungen oder noch laufender fachaufsichtlicher Prüfung.

Ansprechpartner*innen

Sebastian Striegel

Sebastian Striegel

Parlamentarischer Geschäftsführer, Sprecher für Demokratie, Innenpolitik, Recht, Energie und Digitalisierung

Saalekreis, Burgenlandkreis, Landkreis Anhalt-Bitterfeld (Altkreis Bitterfeld und Köthen)

Tel.:0391 560 4004
E-Mail: sebastian.striegel@gruene-fraktion-lsa.de
Web: sebastian-striegel.de
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