Sicherheit & Mitbestimmung in Sachsen-Anhalt
Zu dem tödlichen Polizeieinsatz nach einer Geisterfahrt auf der A 38 bleiben viele zentrale Details öffentlich weiter unklar, weil die Landesregierung mehrere Antworten wegen eines laufenden Ermittlungsverfahrens und aus Geheimschutzgründen nur als Verschlusssache vorgelegt hat. Öffentlich erklärt sie aber, dass Nachfahrten rechtlich auf Strafprozessordnung und Straßenverkehrsrecht gestützt werden und dabei stets eine Abwägung zwischen Strafverfolgung und dem Schutz unbeteiligter Dritter gelten müsse. Den eingesetzten Beamtinnen und Beamten war die flüchtende Person während der Fahrt zunächst nicht bekannt; bekannt war nur, dass das genutzte Kennzeichen zu keinem zugelassenen Fahrzeug gehörte. Erst später stellte sich heraus, dass der Fahrer bereits wegen verschiedener Delikte polizeilich bekannt war, unter anderem wegen Eigentumsdelikten, Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Straßenverkehrsgefährdung, Urkundenfälschung und Bedrohung. Hinweise auf Alkohol- oder Drogeneinfluss lagen laut Landesregierung weder während des Einsatzes noch nach dem damaligen Stand der Ermittlungen vor. Ein gezielter Aufbau stationärer Kontrollstellen erfolgte nicht; stattdessen wurde zweimal versucht, das Fahrzeug durch querstehende Funkstreifenwagen zu stoppen. Technische Mittel zum Anhalten kamen nicht zum Einsatz. Nachdem das Fahrzeug auf der A 14 und später auf die A 38 entgegen der Fahrtrichtung auffuhr, wurden Verkehrswarnmeldungen veranlasst, wobei die zweite Warnmeldung wegen des kurz darauf eintretenden Unfalls nicht mehr vollständig abgeschlossen werden konnte. Eine externe Auswertung des Einsatzverlaufs wurde eingeleitet; daraus soll folgen, ob landesweit neue Handlungsanweisungen, Schulungen oder Fahrsicherheitstrainings nötig sind.
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Sebastian Striegel
Parlamentarischer Geschäftsführer, Sprecher für Demokratie, Innenpolitik, Recht, Energie und Digitalisierung
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