Temporäre Formen der Unterbringung für geflüchtete Kinder und Jugendliche

Kleine Anfrage vom 11.11.2024

Gesundheit, Soziales & Gleichstellung in Sachsen-Anhalt

Mit einer Kleinen Anfrage im Landtag von Sachsen-Anhalt hat die grüne Landtagsabgeordnete Susan Sziborra-Seidlitz im November 2024 nachgefragt, wie geflüchtete Kinder und Jugendliche ohne Begleitung ihrer Eltern in Sachsen-Anhalt untergebracht werden. In der Drucksache 8/4781 geht es um sogenannte temporäre Unterbringungsformen für unbegleitete minderjährige Ausländer*innen – also um Not- und Übergangslösungen, die wegen fehlender regulärer Plätze in der Jugendhilfe geschaffen wurden.

Die parlamentarische Initiative ist eine Kleine Anfrage mit schriftlicher Antwort der Landesregierung. Susan Sziborra-Seidlitz wollte wissen, wie häufig Kinder und Jugendliche in provisorischen Einrichtungen untergebracht werden, welche Ausnahmeregelungen genutzt werden und ob dabei Kinderschutz und Jugendhilfestandards eingehalten werden. Außerdem fragte sie nach Beschwerden, Konflikten und den Erfahrungen der Ombudsstelle Sachsen-Anhalt.

Hintergrund der Anfrage ist die angespannte Situation bei der Unterbringung unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter. Wegen hoher Zugangszahlen und fehlender Plätze in regulären Jugendhilfeeinrichtungen wurden in den vergangenen Jahren zeitweise Ausnahmen zugelassen. Dazu gehörten etwa zusätzliche Plätze in bestehenden Einrichtungen oder vorübergehende Unterbringungen in Jugendherbergen, Pensionen oder anderen nicht klassischen Jugendhilfeeinrichtungen.

Die Antwort der Landesregierung zeigt, dass solche Übergangslösungen tatsächlich genutzt wurden. In mehreren Landkreisen wurden bestehende Einrichtungen zeitweise erweitert, teilweise auch mit Doppel- oder Dreifachbelegung von Zimmern. Außerdem gab es Ausnahmegenehmigungen für Unterbringungen in anderen Gebäuden wie Jugendherbergen oder vergleichbaren Einrichtungen. Die Landesregierung betont jedoch, dass einige besonders kritische Notlösungen inzwischen nicht mehr vorgesehen sind. So seien Unterbringungen in Gemeinschaftsunterkünften oder ohne Genehmigung nicht weiter Bestandteil der aktuellen Empfehlungen des Landesjugendamtes. (padoka.landtag.sachsen-anhalt.de)

Besonders deutlich wird in der Antwort, welche Probleme junge Geflüchtete in der Praxis erleben. Die Ombudsstelle Sachsen-Anhalt berichtet von insgesamt 19 Beschwerdefällen zu vorübergehenden Unterbringungsformen im Jahr 2024. Genannt werden unter anderem fehlender Zugang zu Schule, verspätete Hilfepläne, mangelnde Sprachmittlung, unzureichende medizinische und therapeutische Versorgung sowie Konflikte mit Vormündern. In mehreren Fällen berichteten Jugendliche außerdem von psychischer oder körperlicher Gewalt durch Personal und von rassistischen Äußerungen. Auch schlechte Wohnbedingungen und abgelegene Standorte wurden kritisiert.

Mit der Kleinen Anfrage soll politisch erreicht werden, dass die Unterbringung geflüchteter Kinder und Jugendlicher stärker kontrolliert und transparenter gemacht wird. Für Bürger*innen in Sachsen-Anhalt ist das Thema relevant, weil es um den Schutz besonders verletzlicher junger Menschen geht und darum, ob Jugendhilfe, Integration und Kinderschutz auch unter schwierigen Bedingungen zuverlässig funktionieren. Die Anfrage macht deutlich, dass fehlende Kapazitäten in der Jugendhilfe nicht zulasten des Kindeswohls gehen dürfen.

Ansprechpartner*innen

Susan Sziborra-Seidlitz
Susan Sziborra-Seidlitz

Sprecherin für Bildung, Soziales, Arbeit, Gesundheit, Integration und Gleichstellung

Tel.:0391 560 4107
E-Mail: susan.sziborra-seidlitz@gruene-fraktion-lsa.de
Web: www.sziborraseidlitz.de
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