
Mobilität in Sachsen-Anhalt
In der Drucksache 8/6154 beantwortet die Landesregierung eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Olaf Meister (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zum Thema Kartellverstöße im Straßenbau, Preisabsprachen und mögliche Schadenersatzforderungen im öffentlichen Bauwesen. Die Anfrage bezieht sich auf ein Ermittlungsverfahren des Bundeskartellamtes, das im Mai 2025 mehrere Bauunternehmen wegen Kunden- und Submissionsabsprachen im Straßenbau mit Bußgeldern in Höhe von insgesamt rund 10,5 Millionen Euro belegt hat; davon sind auch Aufträge in Sachsen-Anhalt betroffen.
Die Landesregierung teilt mit, dass sie selbst nicht an den Ermittlungen beteiligt war und daher über keine eigenen Erkenntnisse zum Umfang der Kartellverstöße verfügt. Sie konnte dem Land nach Abschluss des Verfahrens lediglich eine Abschrift des Bußgeldbescheids gegen ein in Sachsen-Anhalt ansässiges Unternehmen zur Kenntnisnahme zugestellt bekommen. Weitere Beteiligungen anderer Firmen am Kartell oder weitergehende Ermittlungen in Sachsen-Anhalt seien nicht bekannt.
Zu bestehenden Landesverträgen mit beteiligten Bauunternehmen sagt die Landesregierung, dass im Bereich des Landesstraßenbaus zwischen 2018/19 und 2025 Aufträge mit mehreren der betroffenen Unternehmen bestanden haben. Die Landesstraßenbaubehörde prüft aktuell zivilrechtliche Schadensersatzansprüche, kann aber bisher keine belastbare Höhe beziffern. Auch in einzelnen Kommunen (Dessau-Roßlau, Lutherstadt Wittenberg, Landkreis Stendal, Burgenlandkreis) wurden Bauaufträge an Unternehmen erteilt, die später sanktioniert wurden. Vereinzelt – etwa im Stendal-Landkreis – werden bereits Schadensersatzforderungen gestellt, in anderen Fällen jedoch nicht.
Schließlich benennt die Landesregierung, dass Preisabsprachen im öffentlichen Bauwesen schwer zu verhindern sind, da sie meist im Verborgenen stattfinden. Zentral für ihre Aufdeckung sei die Arbeit der Kartellbehörden, die über erhebliche Sanktions- und Informationsbefugnisse verfügen. Die bestehenden gesetzlichen Instrumente – etwa GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) und das Wettbewerbsregister – sollen Auftraggeber sensibilisieren und bei der Vergabe helfen, Unternehmen mit nachgewiesenen Wirtschaftsdelikten auszuschließen.
Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist diese Antwort ein wichtiger Hinweis darauf, dass Transparenz und faire Wettbewerbsbedingungen im öffentlichen Bauwesen nicht allein über staatliche Kontrollen funktionieren können. Preis- und Submissionsabsprachen führen zu höheren Kosten für Steuerzahlerinnen und Steuerzahler und untergraben den Wettbewerb.
Ansprechpartner*innen

Olaf Meister
Sprecher für Wirtschaft, Finanzen, Kommunales, Wissenschaft und Tourismus
| Tel.: | 0391 560 4017 |
| E-Mail: | olaf.meister@gruene-fraktion-lsa.de |
| Web: | olaf-meister.de |