Gesundheit, Soziales & Gleichstellung in Sachsen-Anhalt
Die Landesregierung beantwortet in dieser Drucksache Fragen der Abgeordneten Cornelia Lüddemann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur rechtlichen Lage, Versorgung und Information im Zusammenhang mit tot- und fehlgeborenen Kindern („Sternenkinder“) in Sachsen-Anhalt. Ein Sternenkind ist ein Kind, das im Mutterleib stirbt oder tot geboren wird, bevor es das notwendige Geburtsgewicht erreicht, das nach Personenstandsrecht als Leiche gilt.
1. Gesetzliche Information und Anzeige
Eltern können eine stillgeborene oder fehlgeborene Schwangerschaft beim Standesamt anzeigen und damit eine Bescheinigung erhalten. Eine gesetzliche Pflicht für Standesämter, Eltern aktiv auf diese Möglichkeit hinzuweisen, besteht jedoch nicht. Gemeinden, Krankenhäuser oder Friedhofsverwaltungen geben auf Anfrage Hinweise zur rechtlichen Situation und zu Bestattungsmöglichkeiten.
2. Bestattungsmöglichkeiten für Sternenkinder
Totgeborene ab 500 g gelten als Leichen und unterliegen der Bestattungspflicht. Fehlgeborene unter 500 g haben dagegen kein Bestattungszwang, aber ein Bestattungsrecht der Eltern. Wenn Eltern es nicht wahrnehmen, bestatten Einrichtungen oft freiwillig. Die Bestattung kann als Erdbestattung, Feuerbestattung, in Kindergrabstätten oder speziellen Grabfeldern für Sternenkinder erfolgen. In rund 60 Gemeinden bzw. kreisfreien Städten gibt es entsprechende Bestattungsmöglichkeiten, darunter speziell ausgewiesene Grabfelder oder Biotope (z. B. „Regenbogenbiotop“ oder Baum-Gemeinschaftsgrab).
3. Spezielle Grabfelder
In 23 Gemeinden bzw. Städten sind besondere Grabfelder für Sternenkinder eingerichtet oder in Planung. Diese speziellen Flächen dienen ausschließlich dem würdigen Abschied von Sternenkindern.
4. Trägerschaft und Kosten
Ob Eltern, Friedhofsträger oder Krankenhäuser die Kosten und Pflege der Grabstellen tragen, ist regional unterschiedlich geregelt. In einigen Fällen übernehmen Eltern die Kosten, in anderen teilen sich Krankenhäuser und kommunale Träger die Verantwortung. Manche Grabstätten – etwa im Harbker Ruheforst – sind kostenfrei.
5. Information und Zugänglichkeit
Informationen zu Bestattungsmöglichkeiten können Angehörige direkt bei Friedhofsverwaltungen, Krankenhäusern, Bestattungsunternehmen oder auf den jeweiligen Internetseiten der Kommunen erhalten. Auch Hebammen, Gynäkolog*innen und Krankenhausseelsorge stellen Informationen bereit.
6. Trauerbegleitung
Trauerbegleitung für betroffene Eltern und Familien wird in Familienzentren, Beratungsstellen und durch qualifizierte Trauerbegleiter*innen angeboten. Diese Angebote richten sich nicht ausschließlich an Eltern von Sternenkindern, stehen aber diesen offen und umfassen Gesprächsangebote, Krisenbegleitung und seelsorgerische Unterstützung.
7. Datenlage zu Fehl- und Totgeburten
Es gibt keine gesetzlich vorgesehene statistische Erfassung von Fehl- und Totgeburten in Sachsen-Anhalt, daher liegen dazu keine landesweiten Zahlen vor. Ebenso werden keine repräsentativen Daten zur Gewährung von Mutterschaftsgeld bei Fehlgeburten auf Landesebene geführt, weil Zuständigkeiten bundesrechtlich geregelt sind.
8. Mutterschutzregelungen
Die Landesregierung verfolgt die gesellschaftlichen und juristischen Diskussionen zur Ausweitung des Mutterschutzes nach Fehlgeburten, sieht dies aber als Bundesaufgabe, da entsprechende Regelungen im Mutterschutzgesetz bundesweit zu vereinbaren sind.
Ansprechpartner*innen

Cornelia Lüddemann
Fraktionsvorsitzende; Sprecherin für Mobilität, Landesentwicklung und ländliche Räume
| Tel.: | 0391 560 4004 |
| E-Mail: | cornelia.lueddemann@gruene-fraktion-lsa.de |
| Web: | cornelia-lueddemann.de |

Susan Sziborra-Seidlitz
Sprecherin für Bildung, Soziales, Arbeit, Gesundheit, Integration und Gleichstellung
| Tel.: | 0391 560 4107 |
| E-Mail: | susan.sziborra-seidlitz@gruene-fraktion-lsa.de |
| Web: | www.sziborraseidlitz.de |