Digitalisierung in Sachsen-Anhalt
Die vorliegende Drucksache des Landtags von Sachsen-Anhalt ist eine Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage (KA 8/3047) des Abgeordneten Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). Die Initiative wurde im August 2025 eingereicht und beantwortet. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie Künstliche Intelligenz (KI) bereits in der Landesverwaltung eingesetzt wird, welche Regeln dabei gelten und wie sich der Einsatz künftig entwickeln soll.
Die Landesregierung gibt einen umfassenden Überblick darüber, wie KI-Technologien in den verschiedenen Ministerien und Behörden genutzt oder getestet werden. Dabei zeigt sich: Künstliche Intelligenz kommt in Sachsen-Anhalt bereits an vielen Stellen zum Einsatz, allerdings sehr unterschiedlich und noch ohne einheitliche Gesamtstrategie. Besonders im Fokus stehen sogenannte Sprachmodelle (Large Language Models), also KI-Systeme, die Texte verstehen und erzeugen können – ähnlich wie ChatGPT oder ähnliche Anwendungen.
Wichtig ist dabei die Frage der Datensicherheit. Die Landesregierung stellt klar, dass frei verfügbare KI-Dienste im Internet wie ChatGPT oder vergleichbare Angebote kritisch gesehen werden, weil sie nicht immer den Anforderungen des Datenschutzes entsprechen. Deshalb wird in der Landesverwaltung verstärkt ein eigenes, geschütztes System getestet: das Projekt „LLMoin“, das gemeinsam mit dem IT-Dienstleister Dataport entwickelt wurde. Dieses System soll Mitarbeitenden helfen, KI sicher im Arbeitsalltag zu nutzen – etwa beim Schreiben von Texten oder bei der Informationsauswertung. Gleichzeitig wird betont, dass der richtige Umgang mit KI geschult werden muss, damit die Technik sinnvoll und verantwortungsvoll eingesetzt werden kann.
Neben diesem zentralen Pilotprojekt gibt es in einzelnen Ressorts bereits weitere KI-Anwendungen. Dazu gehören etwa die Auswertung von Luftbildern in der Landesplanung, automatische Text- oder Spracherkennung, Chatbots in der Steuerverwaltung oder KI-gestützte Analysen in der Justiz. Die Nutzung ist jedoch je nach Ministerium sehr unterschiedlich geregelt: Während einige Häuser KI nur eingeschränkt erlauben, ist sie in anderen Bereichen teilweise verboten oder nur in Testphasen im Einsatz.
Ein weiterer wichtiger Punkt der Antwort ist der rechtliche Rahmen. Die Landesregierung verweist auf den neuen europäischen Rechtsrahmen für KI, den sogenannten EU AI Act, der künftig festlegt, wie KI-Systeme je nach Risiko bewertet und eingesetzt werden dürfen. In Sachsen-Anhalt wird derzeit daran gearbeitet, diese Vorgaben in landeseigene Richtlinien und Schulungen zu überführen. Eine zentrale KI-Strategie gibt es bislang noch nicht, sie soll aber in die bestehende Digitalstrategie „Sachsen-Anhalt Digital 2030“ integriert werden.
Auch die Frage nach einer gemeinsamen technischen Plattform für alle Behörden wird behandelt. Hier setzt das Land ebenfalls auf eine schrittweise Entwicklung: Schnittstellen zu bestehenden Systemen wie der elektronischen Akte sind vorgesehen, ebenso der Ausbau gemeinsamer digitaler Infrastrukturen.
Für Bürgerinnen und Bürger ist das Thema vor allem deshalb relevant, weil KI zunehmend Einfluss auf Verwaltungsprozesse hat – etwa bei Anträgen, Datenverarbeitung oder internen Entscheidungen. Die Landesregierung sieht darin Chancen für effizientere Abläufe, bessere Dienstleistungen und eine Entlastung der Verwaltung, betont aber gleichzeitig die Risiken in Bezug auf Datenschutz, Transparenz und Kontrolle.
Insgesamt zeigt die Kleine Anfrage: Sachsen-Anhalt befindet sich beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz noch in einer Entwicklungs- und Testphase. Es gibt viele einzelne Projekte, aber noch keine einheitliche Gesamtstrategie. Der weitere Ausbau soll stärker koordiniert, sicher gestaltet und durch klare Regeln sowie Qualifizierungsangebote für Beschäftigte begleitet werden.
Ansprechpartner*innen

Sebastian Striegel
Parlamentarischer Geschäftsführer, Sprecher für Demokratie, Innenpolitik, Recht, Energie und Digitalisierung
| Tel.: | 0391 560 4004 |
| E-Mail: | sebastian.striegel@gruene-fraktion-lsa.de |
| Web: | sebastian-striegel.de |