Sichtbarkeit und Arbeitsschutz von Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten

Kleine Anfrage vom 26.03.2026

Sicherheit & Mitbestimmung in Sachsen-Anhalt

Die Landespolizei verfügt nur teilweise über Warnschutzkleidung nach EN ISO 20471. In der normalen Streifendienstkleidung gibt es zwar reflektierende Brust- und Rückenschilder mit der Aufschrift „POLIZEI“ sowie teils weitere reflektierende Elemente, die Innendienstkleidung hat aber gar keine Reflektoren. Zusätzlich liegen auf jedem Streifenwagen zwei Warnwesten der Schutzklasse 2. Für bestimmte Bereiche gibt es darüber hinaus spezielle Warnschutzkleidung.

Dem Zentralen Verkehrs- und Autobahndienst stehen nur Warnwesten der Schutzklasse 2 sowie Warnjacken und Wetterschutzkleidung der Schutzklasse 3 zur Verfügung. Nach den Gefährdungsbeurteilungen wird für diese Einsätze ausdrücklich Warnkleidung der Schutzklasse 3 empfohlen. Verpflichtend ist auch gut erkennbare Warnbekleidung laut Leitfaden „Eigensicherung“ vor allem bei Verkehrsunfällen, Fahrzeugkontrollen, Anhaltesituationen und verkehrslenkenden Maßnahmen.

Die Landesregierung sieht weiteren Handlungsbedarf beim Arbeitsschutz und verweist auf laufende Verbesserungen. Geplant oder bereits in Umsetzung sind signalfarbene Ergänzungen für taktische Trägerwesten, eine besser sichtbare Folierung neuer Funkstreifenwagen im sogenannten VESBA-Design sowie zusätzliche Halterungen für Stativ-Kennleuchten. Außerdem werde die Ausstattung fortlaufend mit Polizeibehörden, Fachhochschule und Gewerkschaften beraten.

Ansprechpartner*innen

Sebastian Striegel
Sebastian Striegel

Parlamentarischer Geschäftsführer, Sprecher für Demokratie, Innen, Recht, Digitales Leben, Migration und Religion

Tel.:0391 560 4004
E-Mail: sebastian.striegel@gruene-fraktion-lsa.de
Web: sebastian-striegel.de
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