
Sicherheit & Mitbestimmung in Sachsen-Anhalt
Mit der Kleinen Anfrage wird danach gefragt, wie Unfälle und Panneneinsätze auf Autobahnen in Sachsen-Anhalt abgesichert werden, welche Unterstützung Pannenhilfen von Polizei und anderen Stellen erhalten und ob die bisherigen Regeln dafür ausreichen. Die Landesregierung erklärt, dass Pannenhelfer die Polizei nicht grundsätzlich immer rufen müssen, dies aber nötig oder sinnvoll ist, wenn eine Unfallstelle nicht ausreichend abgesichert werden kann, Menschen verletzt oder getötet wurden oder Straftaten im Raum stehen. Viele der abgefragten Punkte kann das Land allerdings nicht konkret beantworten, weil die Polizei statistisch nicht erfasst, ob Meldungen von Pannenhilfe-Unternehmen kommen und wie oft in solchen Fällen bestimmte Unterstützungsleistungen angefordert oder geleistet wurden. Eigene Schilderwagen hat die Landespolizei nicht; für die dauerhafte Verkehrssicherung auf Bundesautobahnen ist vor allem die Autobahn GmbH des Bundes zuständig, während die Polizei vorläufig absichert und dafür eigene Warn- und Sicherungsmittel nutzt. Zusätzliche Landesregelungen für Schilderwagen hält die Regierung derzeit nicht für nötig und verweist stattdessen auch auf technische Unfallvermeidung, etwa verpflichtend aktivierte Notbremsassistenten bei schweren Fahrzeugen.
Ansprechpartner*innen

Sebastian Striegel
Parlamentarischer Geschäftsführer, Sprecher für Demokratie, Innenpolitik, Recht, Energie und Digitalisierung
| Tel.: | 0391 560 4004 |
| E-Mail: | sebastian.striegel@gruene-fraktion-lsa.de |
| Web: | sebastian-striegel.de |