
Sicherheit & Mitbestimmung in Sachsen-Anhalt
Zum Stichtag 29. Februar 2024 waren in Sachsen-Anhalt 270 irakische Staatsangehörige ausreisepflichtig und 229 geduldet. Die Landesregierung betont dabei mehrfach, dass viele genauere Angaben – etwa zu Jesidinnen und Jesiden, Familienzusammenhängen oder zur Dauer einzelner Duldungen – statistisch nicht erfasst werden und nur mit aufwendiger Handarbeit zu ermitteln wären. Von den ausreisepflichtigen Personen waren dem Zentralen Rückkehrmanagement elf strafrechtlich in Erscheinung getretene Personen bekannt; sogenannte Gefährder befanden sich laut Antwort nicht darunter. 2023 wurden sieben Personen in den Irak abgeschoben, bis Anfang 2024 weitere drei. Darunter waren keine Familien; zwei der zurückgeführten Personen waren strafrechtlich vorbelastet, von einer ging eine terroristische Gefahr aus. Zusätzlich gab es 2023 aus Sachsen-Anhalt 16 freiwillige Ausreisen in den Irak. Die Kooperation des Irak bei Passersatzpapieren habe sich laut Landesregierung im Laufe des Jahres 2023 verbessert.
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Sebastian Striegel
Parlamentarischer Geschäftsführer, Sprecher für Demokratie, Innenpolitik, Recht, Energie und Digitalisierung
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