Rückforderungen und Prüfungen im Zusammenhang mit Corona-Hilfen in Sachsen-Anhalt

Kleine Anfrage vom 28.07.2025

Wirtschaft, Finanzen & Wissenschaft in Sachsen-Anhalt

Die Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag von Sachsen-Anhalt hat mit der Drucksache 8/5742 (eingereicht im Juli 2025) eine Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage ihres Abgeordneten Olaf Meister veröffentlicht. Kleine Anfragen sind ein parlamentarisches Instrument, mit dem Abgeordnete gezielt Informationen von der Landesregierung zu einem bestimmten Thema einholen. In diesem Fall geht es um Rückforderungen und Prüfungen im Zusammenhang mit Corona-Hilfen in Sachsen-Anhalt.

Im Mittelpunkt der Anfrage steht die Frage, wie sorgfältig die während der Corona-Pandemie ausgezahlten Hilfen kontrolliert werden und wie oft es zu Rückforderungen kommt. Die Corona-Soforthilfen und Überbrückungshilfen sollten damals vor allem Selbstständige und Unternehmen schnell unterstützen, die durch Lockdowns und wirtschaftliche Einschränkungen in Not geraten waren. Jetzt, einige Jahre später, werden diese Hilfen überprüft, um sicherzustellen, dass sie korrekt beantragt und verwendet wurden. Wenn sich dabei herausstellt, dass Beträge zu hoch oder unberechtigt ausgezahlt wurden, müssen sie ganz oder teilweise zurückgezahlt werden.

Die Landesregierung erklärt in ihrer Antwort, dass die Überprüfung der Hilfen durch die Investitionsbank Sachsen-Anhalt erfolgt und es sich dabei um umfangreiche und komplexe Massenverfahren handelt. Insgesamt zeigen die Zahlen: Bei zehntausenden Bewilligungen kommt es in mehreren tausend Fällen zu Rückforderungen. Bei der Corona-Soforthilfe wurden beispielsweise bei rund 33.987 Bewilligungen mehrere tausend Rückforderungen festgestellt, mit einem Gesamtvolumen von knapp 28 Millionen Euro. Auch bei den weiteren Hilfsprogrammen wie Neustarthilfe oder Überbrückungshilfen gibt es Rückforderungen in unterschiedlicher Höhe.

Gleichzeitig macht die Landesregierung deutlich, dass die Prüfungen Zeit brauchen und oft erst lange nach der Auszahlung abgeschlossen werden. Deshalb lassen sich die Rückforderungen nicht einfach einem einzelnen Jahr zuordnen. Ziel sei ein möglichst einheitliches und faires Verfahren, das auch Härtefälle berücksichtigt, damit Unternehmen nicht übermäßig belastet werden.

Politisch geht es den Grünen mit der Anfrage vor allem um Transparenz: Bürger*innen und Betroffene sollen nachvollziehen können, wie öffentliche Gelder kontrolliert werden und ob die Corona-Hilfen rechtmäßig eingesetzt wurden. Das ist auch für Sachsen-Anhalt wichtig, weil es um den verantwortungsvollen Umgang mit Steuergeld und um die wirtschaftliche Stabilität von kleinen und mittleren Unternehmen im Land geht, die während der Pandemie stark unter Druck standen und bis heute teilweise mit den Folgen zu tun haben.

Ansprechpartner*innen

Olaf Meister
Olaf Meister

Sprecher für Wirtschaft, Finanzen, Kommunales, Wissenschaft und Tourismus

Tel.:0391 560 4017
E-Mail: olaf.meister@gruene-fraktion-lsa.de
Web: olaf-meister.de
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