
Sicherheit & Mitbestimmung in Sachsen-Anhalt
Die Anfrage macht sichtbar, wie die Landesregierung das Risiko von Racial Profiling bei verdachtsunabhängigen Polizeikontrollen in Sachsen-Anhalt bewertet und welche Beschwerden es dazu gab. Die Landesregierung weist den Vorwurf im Grundsatz zurück und betont, dass Kontrollen an sogenannten gefährlichen Orten nur auf gesetzlicher Grundlage, anhand von Lageanalysen und nicht wegen Hautfarbe, Herkunft oder anderer äußerer Merkmale erfolgen dürften. Zugleich zeigt die Antwort, dass es zwischen 2018 und 2022 einige Dienstaufsichtsbeschwerden im Sinne der Fragestellung gab, besonders viele in Magdeburg; Als Reaktion nennt die Landesregierung vor allem die Prüfung der einzelnen Beschwerden, Rückmeldungen an die Betroffenen sowie Sensibilisierung der eingesetzten Beamtinnen und Beamten. Außerdem verweist sie auf Ausbildungs- und Fortbildungsinhalte zu Menschenrechten, Rassismus, Diskriminierung, Berufsethik und interkultureller Kompetenz. Eine weitergehende Bewertung, ob verpflichtende Kontrollquittungen den Verdacht von Racial Profiling verringern könnten, nimmt die Landesregierung nicht vor und verweist stattdessen darauf, dass Bescheinigungen über Polizeimaßnahmen schon heute unter bestimmten Voraussetzungen ausgestellt werden können.
Ansprechpartner*innen

Sebastian Striegel
Parlamentarischer Geschäftsführer, Sprecher für Demokratie, Innenpolitik, Recht, Energie und Digitalisierung
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| E-Mail: | sebastian.striegel@gruene-fraktion-lsa.de |
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