
Sicherheit & Mitbestimmung in Sachsen-Anhalt
Die Kleine Anfrage thematisiert die seit Einführung von § 62d Aufenthaltsgesetz vorgeschriebene Pflichtbeiordnung von Anwält*innen in Verfahren zu Abschiebehaft, Ausreisegewahrsam und Dublin-Überstellungshaft: Die Landesregierung berichtet, die Anhörungen seien aus Sicht der Amtsgerichte insgesamt nicht grundsätzlich komplexer geworden, allerdings koste die Suche nach kurzfristig verfügbaren Rechtsanwält*innen oft zusätzliche Zeit und Termine dauerten länger, weil Beratung ermöglicht werden müsse; zugleich könne anwaltliche Unterstützung die Verfahren auch fokussieren und rechtlich klären. Fälle, in denen dadurch konkret Abschiebungen verzögert wurden, seien der Regierung nicht bekannt; statistische Auswertungen zur Mehrbelastung der Justiz gebe es kaum, genannt werden 94 Verfahren seit Einführung (Stand 30.09.2025: 2 noch anhängig) sowie Zahlen zu Haft-/Gewahrsamsfällen und Entlassungen nach Rechtsbehelf (z. B. 2024: 66 Fälle, 4 Entlassungen). Aus unserer Sicht sind die Ergebnisse daher positiv zu bewerten. Problematisch ist, dass die Landesregierung die geplante Streichung der Pflichtbeiordnung „aus Verwaltungsperspektive“ begrüßt und den Bedarf bestreitet: Gerade bei Freiheitsentzug braucht es verlässlichen Rechtsbeistand als Mindeststandard des Rechtsstaats. Effizienz darf nicht auf Kosten von Grundrechten gehen.
Ansprechpartner*innen

Sebastian Striegel
Parlamentarischer Geschäftsführer, Sprecher für Demokratie, Innenpolitik, Recht, Energie und Digitalisierung
| Tel.: | 0391 560 4004 |
| E-Mail: | sebastian.striegel@gruene-fraktion-lsa.de |
| Web: | sebastian-striegel.de |