Nutzung einer Immobilie durch Rechtsextreme in der Halleschen Straße 27 in Schkopau (Saalekreis)

Kleine Anfrage vom 08.01.2026

Sicherheit & Mitbestimmung in Sachsen-Anhalt Süd (Mansfeld-Südharz, Saalekreis, Burgenlandkreis)

Die Kleine Anfrage des Landtagsabgeordneten Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) aus Januar 2026 beschäftigt sich mit der Nutzung einer Immobilie in der Halleschen Straße 27 in Schkopau (Saalekreis), die nach Medienberichten von Akteuren der rechtsextremen Szene genutzt wird. Mit der parlamentarischen Initiative wollte der Abgeordnete von der Landesregierung erfahren, welche Erkenntnisse über die Nutzung des Gebäudes, dort stattfindende Veranstaltungen, mögliche Vernetzungsaktivitäten sowie polizeiliche Maßnahmen vorliegen. Ziel der Anfrage ist es, Transparenz über rechtsextreme Strukturen und deren Aktivitäten in Sachsen-Anhalt zu schaffen.

Hintergrund ist, dass Mitglieder der vom Verfassungsschutz beobachteten Identitären Bewegung nach dem Verlust einer früher genutzten Immobilie in Halle nach Schkopau umgezogen sein sollen. Die Landesregierung bestätigt, dass das Gebäude sowohl als Geschäftsadresse als auch zu Wohnzwecken genutzt wird. Außerdem sind dort nach ihren Angaben die Unternehmen Grauzone Medien GmbH und UBB Sport UG gemeldet. Weitergehende Informationen zur Nutzung oder zu beteiligten Personen werden jedoch nicht öffentlich gemacht. Die Landesregierung begründet dies mit dem Schutz nachrichtendienstlicher Quellen, laufender Erkenntnisgewinnung und den Persönlichkeitsrechten der Betroffenen. Teile der Antwort wurden deshalb als Verschlusssache „VS-Vertraulich“ eingestuft und sind nur für Mitglieder des Landtages in der Geheimschutzstelle einsehbar.

Aus den öffentlich zugänglichen Teilen der Antwort geht hervor, dass der Landesregierung lediglich eine öffentlich bekannte Veranstaltung in der Immobilie bestätigt werden kann: Am 8. November 2025 fand dort eine Aftershowparty im Anschluss an die Buchmesse „Seitenwechsel“ statt. Erkenntnisse über öffentlich beworbene Veranstaltungen liegen darüber hinaus nach Angaben der Landesregierung nicht vor. Zu möglichen Vernetzungsaktivitäten der extremen Rechten macht die Landesregierung im öffentlichen Teil der Antwort keine weiteren Angaben und verweist ebenfalls auf die Geheimhaltungspflichten.

Die Landesregierung informiert außerdem über polizeiliche Maßnahmen an dem Objekt. So wurden am 28. Oktober 2025 unter Federführung des Polizeipräsidiums Karlsruhe Durchsuchungsbeschlüsse wegen eines Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz vollstreckt. Zudem kam es am 8. November 2025 im Zusammenhang mit der Buchmesse „Seitenwechsel“ zu einem weiteren Polizeieinsatz.

Die Kleine Anfrage macht deutlich, wie das Parlament die Aktivitäten rechtsextremer Netzwerke kontrolliert und Informationen über deren Infrastruktur einfordert. Für Bürgerinnen und Bürger in Sachsen-Anhalt ist das Thema von Bedeutung, weil es um den Umgang mit verfassungsfeindlichen Bestrebungen, den Schutz der demokratischen Ordnung und die Transparenz staatlichen Handelns geht. Gleichzeitig zeigt die Antwort der Landesregierung die Grenzen öffentlicher Auskünfte auf, wenn der Schutz von Ermittlungen, Sicherheitsbehörden oder personenbezogenen Daten betroffen ist.

Ansprechpartner*innen

Sebastian Striegel
Sebastian Striegel

Parlamentarischer Geschäftsführer, Sprecher für Demokratie, Innen, Recht, Digitales Leben, Migration und Religion

Tel.:0391 560 4004
E-Mail: sebastian.striegel@gruene-fraktion-lsa.de
Web: sebastian-striegel.de
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