Mobile Arbeit im Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

Kleine Anfrage vom 02.01.2024

Sebastian Striegel steht vor einer Wand, die mit Graffiti besprüht ist und hält ein Megaphon an seinen Mund.

Digitalisierung in Sachsen-Anhalt

Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz gibt es bislang keine einheitliche Dienstvereinbarung für mobile Arbeit; im Ministerium selbst gilt stattdessen eine ältere Regelung zur Tele- oder Heimarbeit. Danach können Beschäftigte auf Antrag bis zu 40 Prozent ihrer Arbeitszeit von zu Hause aus leisten, sofern dienstliche Belange nicht entgegenstehen. Bestimmte Bereiche wie Geschäftsstellen, Botendienst, Hausmeisterdienst oder Fahrdienste sind davon ausgeschlossen. Ein Entwurf für eine Rahmendienstvereinbarung liegt seit Februar 2022 vor und soll mobiles Arbeiten grundsätzlich deutlich weiter öffnen, also nicht nur für Telearbeit zu Hause, sondern ortsunabhängig im gesamten Geschäftsbereich. Der Abschluss scheitert laut Landesregierung bisher nicht an einem einzelnen Punkt, sondern daran, dass die Abstimmung zwischen Interessen der Beschäftigten und den besonderen Anforderungen der Justiz noch nicht abgeschlossen ist. Technisch ist das Ministerium selbst bereits deutlich weiter, etwa durch Laptops, VPN-Zugänge, virtualisierte Arbeitsplätze und zentrale IT-Standards. Im nachgeordneten Bereich gibt es dagegen noch sehr unterschiedliche IT-Strukturen, weshalb mobiles Arbeiten dort bislang nur vereinzelt über Einzelvereinbarungen möglich ist, etwa in der Jugendanstalt Raßnitz sowie bei einzelnen Staatsanwaltschaften.

Ansprechpartner*innen

Sebastian Striegel
Sebastian Striegel

Parlamentarischer Geschäftsführer, Sprecher für Demokratie, Innenpolitik, Recht, Energie und Digitalisierung

Tel.:0391 560 4004
E-Mail: sebastian.striegel@gruene-fraktion-lsa.de
Web: sebastian-striegel.de
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