Mitwirkungsverbot von Mitgliedern der Gemeindevertretung bei der Kreisumlage

Kleine Anfrage vom 03.06.2025

Wirtschaft, Finanzen & Wissenschaft in Sachsen-Anhalt

Die Landtagsdrucksache 8/5283 ist eine Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Olaf Meister (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). Eingereicht wurde sie im März 2025 vom Ministerium für Inneres und Sport in Sachsen-Anhalt.

Im Mittelpunkt steht eine Frage aus der kommunalen Praxis: Dürfen Gemeinderatsmitglieder gleichzeitig im Kreistag mitentscheiden, wenn es um die sogenannte Kreisumlage geht – also um Geld, das Gemeinden an den Landkreis zahlen müssen, damit dieser seine Aufgaben erfüllen kann?

Konkret wollte der Abgeordnete wissen, ob in solchen Fällen ein sogenanntes Mitwirkungsverbot wegen Befangenheit gilt. Ein Mitwirkungsverbot bedeutet, dass jemand bei einer Abstimmung nicht mitmachen darf, wenn ein persönlicher Interessenkonflikt besteht. Die Stadt Magdeburg hatte zuvor angenommen, dass es bei „Doppelmandaten“ – also wenn jemand sowohl im Gemeinde- als auch im Kreistag sitzt – genau so ein Verbot geben könnte.

Die Landesregierung stellt in ihrer Antwort jedoch klar: Diese Rechtsauffassung teilt sie nicht. Nach geltendem Kommunalrecht greift das Mitwirkungsverbot in diesen Fällen nicht automatisch. Es bezieht sich vor allem auf Interessenkonflikte in wirtschaftlichen Unternehmen oder Vereinen – nicht aber auf Mandate in verschiedenen kommunalen Gremien. Gemeinderats- und Kreistagsmandate gelten rechtlich nicht als solche „Organmitgliedschaften“ im Sinne der Befangenheitsregel.

Damit schafft die Landesregierung Klarheit für die kommunale Praxis: Abgeordnete, die mehrere kommunale Mandate innehaben, dürfen grundsätzlich bei Entscheidungen über die Kreisumlage mit abstimmen.

Politisch relevant ist das Thema vor allem für Städte, Gemeinden und Landkreise in Sachsen-Anhalt, weil die Kreisumlage ein zentraler Bestandteil der kommunalen Finanzierung ist. Sie entscheidet mit darüber, wie viel Geld vor Ort für Schulen, Kitas, Straßen oder Kultur zur Verfügung steht. Die Klärung sorgt damit für mehr Rechtssicherheit in den kommunalen Parlamenten und verhindert Unsicherheiten bei wichtigen Haushaltsentscheidungen.

Ansprechpartner*innen

Olaf Meister
Olaf Meister

Sprecher für Wirtschaft, Finanzen, Kommunales, Wissenschaft und Tourismus

Tel.:0391 560 4017
E-Mail: olaf.meister@gruene-fraktion-lsa.de
Web: olaf-meister.de
Wie hat dir der Beitrag gefallen?