Mitarbeit und Positionierung der Landesregierung zur Notfallreform

Kleine Anfrage vom 20.01.2026

Sicherheit & Mitbestimmung in Dessau-Roßlau, Halle (Saale), Magdeburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen-Anhalt Nord (Altmark-Kreise), Sachsen-Anhalt Ost (Jerichower Land, Wittenberg, Anhalt-Bitterfeld), Sachsen-Anhalt Süd (Mansfeld-Südharz, Saalekreis, Burgenlandkreis), Sachsen-Anhalt West (Börde, Harz, Salzlandkreis)

Die Kleine Anfrage des Landtagsabgeordneten Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) aus Januar 2026 beschäftigt sich mit der geplanten Notfallreform auf Bundesebene und der Rolle der Landesregierung von Sachsen-Anhalt bei deren Ausarbeitung. Mit der parlamentarischen Initiative wollte der Abgeordnete erfahren, wie sich das Land in den Beratungen eingebracht hat, welche Positionen vertreten wurden und wie die Landesregierung die geplanten Änderungen im Rettungsdienst bewertet. Hintergrund ist, dass eine Reform der Notfallversorgung die Zusammenarbeit zwischen Rettungsdienst, ärztlichem Bereitschaftsdienst und Krankenhäusern verbessern und dauerhaft finanzieren soll.

Die Landesregierung erläutert, dass Sachsen-Anhalt auf verschiedenen Ebenen an den Beratungen beteiligt war. Vertreterinnen und Vertreter des Landes nahmen unter anderem an Sitzungen des Arbeitskreises V der Innenministerkonferenz sowie an Gesprächen mit dem Bundesministerium für Gesundheit und Fachgremien der Länder teil. Dort wurde über die Ausgestaltung der Notfallreform und ihre Auswirkungen auf den Rettungsdienst beraten.

Inhaltlich unterstützt die Landesregierung insbesondere die bessere digitale Vernetzung der Notrufnummer 112 für den Rettungsdienst und 116 117 für den ärztlichen Bereitschaftsdienst. Dadurch sollen Hilfesuchende schneller an die richtige Stelle vermittelt werden und Rettungsdienste entlastet werden. Kritisch sieht das Land hingegen den Vorschlag, im Sozialgesetzbuch einen eigenen Leistungsbereich für den Rettungsdienst zu schaffen. Zugleich spricht sich Sachsen-Anhalt dafür aus, dass künftig auch Krankentransporte vergütet werden können, die nicht mit einer stationären Krankenhausbehandlung enden.

Grundsätzlich begrüßt die Landesregierung die Ziele der geplanten Notfallreform. Nach ihrer Einschätzung kann eine engere Zusammenarbeit von Rettungsdienst, Notaufnahmen und ärztlichem Bereitschaftsdienst dazu beitragen, Patientinnen und Patienten schneller und passgenauer zu versorgen. Positiv bewertet sie außerdem die Möglichkeit, Patientinnen und Patienten nach einer ersten Behandlung in ein Krankenhaus mit niedrigerer Versorgungsstufe zu verlegen, wenn eine hochspezialisierte Versorgung nicht mehr erforderlich ist. Dadurch sollen Krankenhauskapazitäten effizienter genutzt werden.

Die Kleine Anfrage macht deutlich, wie sich Sachsen-Anhalt an der bundesweiten Reform der Notfallversorgung beteiligt und welche Positionen das Land dabei vertritt. Für die Bürgerinnen und Bürger ist das Thema besonders wichtig, weil eine gut organisierte Notfallversorgung im Ernstfall über schnelle Hilfe entscheiden kann. Die Reform soll dazu beitragen, Rettungsdienste zu entlasten, Wartezeiten zu verkürzen und die medizinische Versorgung besser aufeinander abzustimmen.

Ansprechpartner*innen

Sebastian Striegel
Sebastian Striegel

Parlamentarischer Geschäftsführer, Sprecher für Demokratie, Innen, Recht, Digitales Leben, Migration und Religion

Tel.:0391 560 4004
E-Mail: sebastian.striegel@gruene-fraktion-lsa.de
Web: sebastian-striegel.de
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