Sicherheit & Mitbestimmung in Sachsen-Anhalt
Mit einer Kleinen Anfrage haben die Landtagsabgeordneten Susan Sziborra-Seidlitz und Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) im April 2026 die Landesregierung zur Meldung und Registrierung von psychisch erkrankten Personen in Sachsen-Anhalt befragt. Hintergrund der parlamentarischen Initiative ist die bundesweite Debatte darüber, ob psychische Erkrankungen stärker erfasst werden sollten, um Gewalttaten vorzubeugen. Die Grünen wollten wissen, ob es entsprechende Register oder Meldeverfahren im Land gibt und wie die Landesregierung diese Diskussion bewertet.
Die Antwort der Landesregierung macht deutlich, dass es in Sachsen-Anhalt keine kommunalen Vorhaben und keine landesweiten Melderegister gibt, in denen Menschen allein aufgrund einer psychischen Erkrankung erfasst werden. Auch die Polizei speichert grundsätzlich keine personenbezogenen Daten über psychische Erkrankungen. Lediglich in eng begrenzten Ausnahmefällen können im bundesweiten Polizeisystem sogenannte personenbezogene Hinweise hinterlegt werden. Voraussetzung ist ein ärztlicher Nachweis, dass von einer psychischen Erkrankung eine konkrete Gefahr für die betroffene Person selbst oder andere ausgehen kann. Solche Hinweise dienen ausschließlich dem Schutz der Betroffenen und der Eigensicherung von Einsatzkräften und werden wieder gelöscht, wenn die Voraussetzungen entfallen.
Die Landesregierung erläutert außerdem, dass die Sozialpsychiatrischen Dienste der Gesundheitsämter keine Register führen, sondern Menschen mit psychischen Erkrankungen freiwillige Beratung und Unterstützung anbieten. Hinweise auf einen möglichen Hilfebedarf können beispielsweise von Angehörigen, Nachbar*innen, Ärzt*innen oder Behörden kommen. Die Mitarbeitenden unterliegen der Schweigepflicht, personenbezogene Daten werden nur im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben verarbeitet und für die Gesundheitsberichterstattung ausschließlich anonymisiert genutzt. Als Beispiel für eine bessere Zusammenarbeit verweist die Landesregierung auf einen Runden Tisch in Halle (Saale), an dem unter anderem Gesundheitsamt, Kliniken, Polizei und Ordnungsamt anonymisierte Fallkonstellationen besprechen, um Hilfsangebote und Prävention zu verbessern.
Zur politischen Diskussion um eine Registrierung psychisch erkrankter Menschen stellt die Landesregierung klar, dass psychische Erkrankungen nicht grundsätzlich mit einer höheren Gefährlichkeit verbunden sind. Entscheidend für die Vorbeugung schwerer Gewalttaten seien eine verlässliche psychiatrische Versorgung, frühzeitige Hilfsangebote und eine gute Zusammenarbeit der beteiligten Behörden. Gleichzeitig warnt sie davor, Menschen mit psychischen Erkrankungen zu stigmatisieren oder von notwendiger Behandlung abzuhalten. Verbesserungsbedarf sieht die Landesregierung vor allem beim rechtssicheren Informationsaustausch zwischen Gesundheitswesen und Gefahrenabwehrbehörden unter strenger Beachtung des Datenschutzes.
Mit ihrer Kleinen Anfrage wollten Susan Sziborra-Seidlitz und Sebastian Striegel Transparenz in einer gesellschaftlich sensiblen Debatte schaffen. Für Bürger*innen in Sachsen-Anhalt ist das Thema von großer Bedeutung, weil es sowohl um den Schutz der Bevölkerung als auch um die Wahrung der Persönlichkeitsrechte und die Entstigmatisierung psychisch erkrankter Menschen geht. Die Antwort der Landesregierung macht deutlich, dass Prävention vor allem durch gute medizinische Versorgung, freiwillige Unterstützungsangebote und eine enge Zusammenarbeit der zuständigen Stellen erreicht werden soll – nicht durch eine allgemeine Registrierung psychisch erkrankter Personen.
Ansprechpartner*innen

Sebastian Striegel
Parlamentarischer Geschäftsführer, Sprecher für Demokratie, Innen, Recht, Digitales Leben, Migration und Religion
| Tel.: | 0391 560 4004 |
| E-Mail: | sebastian.striegel@gruene-fraktion-lsa.de |
| Web: | sebastian-striegel.de |