Kantinenrichtlinien des Landes Sachsen-Anhalt-Versorgung von Behörden und Einrichtungen des Landes (Dienststellen) mit Mittagessen

Kleine Anfrage vom 06.06.2024

Landwirtschaft in Sachsen-Anhalt

Diese Kleine Anfrage der Abgeordneten Dorothea Frederking bezieht sich auf Kantinen, die sich in den Dienststellen des Landes befinden und in der Regel durch das Land Sachsen-Anhalt (öffentliche Hand) verpachtet werden. Sie sind Teil der Gemeinschaftsverpflegung.

In den Kantinenrichtlinien wurden unter anderem Kriterien zur Regionalität und des Bio-Anteils der zu verarbeitenden Lebensmittel aufgenommen.

Die Landesregierung erklärt, dass bei der Umsetzung die Betreiber mit Beschaffungsproblemen, höheren Kosten und logistischen Herausforderungen kämpfen. Auch EU-weite Ausschreibungspflichten erschweren die lokale Einkäufe. Statt Lösungen zu bieten, gibt die Landesregierung zu, dass keine Stelle die Einhaltung der Richtlinien überwacht. Es existieren keine Daten, ob und wie viele Kantinen die Vorgaben überhaupt erfüllen.

Die Definition von „Regionalität“ („aus Sachsen-Anhalt“ oder „40-km-Umkreis“) basiert auf einem Landtagsbeschluss von 2018, der die Direktvermarktung stärken sollte. Kritisch ist, dass die 40-km-Regel willkürlich wirkt und keine transparente Begründung liefert, warum dieser Radius gewählt wurde. Zudem fehlt eine Auswertung, ob die Regelung tatsächlich regionale Wertschöpfung fördert.

Ansprechpartner*innen

Dorothea Frederking
Dorothea Frederking

Sprecherin für Landwirtschaft, Tierschutz, Verbraucherschutz, Medien und Europa

Tel.:0391 560 4021
E-Mail: dorothea.frederking@gruene-fraktion-lsa.de
Web: dorothea-frederking.de
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