
Sicherheit & Mitbestimmung in Sachsen-Anhalt
In Sachsen-Anhalt saßen zum Stichtag 1. April 2025 insgesamt 59 Gefangene im Alter von 60 Jahren oder älter in Haft, die meisten davon in Burg und Halle. Für 2024 wurden landesweit sechs pflegebedürftige Gefangene gezählt. Die Landesregierung sieht ältere Gefangene nicht grundsätzlich als eigene besondere Gruppe, sondern will ihre Unterbringung und Versorgung vor allem über individuelle Lösungen sichern, etwa durch behindertengerechte Hafträume, medizinische Hilfsmittel, Verlegungen in die Krankenabteilung der JVA Burg oder bei Bedarf auch in externe Einrichtungen. Spezielle Abteilungen für pflegebedürftige Gefangene gibt es bislang nicht, zusätzliche Personalaufwände oder ein eigenes Konzeptpapier sind ebenfalls nicht vorgesehen. Für Gefangene mit Demenz soll im Einzelfall medizinisch entschieden werden, etwa mit ergänzender Ergo- oder Physiotherapie, kognitivem Training oder psychologischer Begleitung. Zugleich verweist die Landesregierung auf Neubau- und Erweiterungsplanungen, bei denen medizinische Versorgungsbereiche und gesonderte Unterbringungsmöglichkeiten für kranke und pflegebedürftige Gefangene künftig mitgedacht werden.
Ansprechpartner*innen

Sebastian Striegel
Parlamentarischer Geschäftsführer, Sprecher für Demokratie, Innenpolitik, Recht, Energie und Digitalisierung
| Tel.: | 0391 560 4004 |
| E-Mail: | sebastian.striegel@gruene-fraktion-lsa.de |
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