Gewalthandlungen von Polizeibeamtinnen und -beamten im Jahr 2025

Kleine Anfrage vom 04.03.2026

Sicherheit & Mitbestimmung in Sachsen-Anhalt

Mit einer Kleinen Anfrage hat der Landtagsabgeordnete Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) im Februar 2026 die Landesregierung um Auskunft über Gewalthandlungen von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten im Jahr 2025 gebeten. Ziel der parlamentarischen Initiative ist es, mehr Transparenz darüber zu schaffen, wie häufig gegen Polizeibeschäftigte wegen mutmaßlicher Gewaltdelikte ermittelt wird, wie diese Verfahren verlaufen und welche disziplinarischen Konsequenzen daraus entstehen.

Ausgangspunkt der Anfrage ist die Frage, wie mögliche Straftaten im Polizeidienst aufgeklärt und geahndet werden. Das ist für das Vertrauen der Bürger*innen in Polizei und Rechtsstaat von großer Bedeutung. Polizistinnen und Polizisten haben besondere Befugnisse und tragen eine hohe Verantwortung. Deshalb ist es wichtig, dass mögliche Pflichtverletzungen oder Straftaten konsequent untersucht und transparent dargestellt werden.

Nach Angaben der Landesregierung wurden im Jahr 2025 insgesamt 106 Ermittlungsverfahren gegen Polizeibedienstete mit Dienstbezug geführt. Darunter befanden sich 75 Verfahren wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt, außerdem Ermittlungen unter anderem wegen gefährlicher oder fahrlässiger Körperverletzung, Nötigung, Bedrohung, sexueller Belästigung, Vergewaltigung sowie in Einzelfällen wegen Mordverdachts oder Diebstahls mit Waffen. Insgesamt richteten sich diese Verfahren gegen 162 Beschuldigte, da in einzelnen Fällen mehrere Personen betroffen waren.

Die Landesregierung weist darauf hin, dass die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens noch keine Aussage über die Schuld einer beschuldigten Person trifft. Ermittlungen beginnen bereits dann, wenn ein Anfangsverdacht besteht. Im Jahr 2025 wurde lediglich ein abgeschlossenes Strafverfahren mit Polizeibezug erfasst. Dieses betraf einen Verkehrsunfall mit einem Polizeifahrzeug im Einsatz. Das Verfahren gegen den Polizeibeamten wurde eingestellt, während gegen den Fahrer des beteiligten Zivilfahrzeugs ein Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung beantragt wurde. Weitere offene Strafverfahren wurden für das Jahr 2025 nicht berichtet.

Zusätzlich wurden im Jahr 2025 drei Disziplinarverfahren gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte eingeleitet. Sie betreffen den Verdacht einer Körperverletzung im Amt, eine Körperverletzung im Zusammenhang mit einer häuslichen Auseinandersetzung sowie den Verdacht einer Vergewaltigung. Zwei dieser Disziplinarverfahren ruhen derzeit, weil die strafrechtlichen Ermittlungen noch laufen. Das dritte Verfahren wird nach Abschluss des Strafverfahrens fortgeführt.

Die Kleine Anfrage liefert einen Überblick darüber, wie die Landesregierung mit Vorwürfen gegen Polizeibeschäftigte umgeht. Sie trägt dazu bei, staatliches Handeln nachvollziehbar zu machen und die öffentliche Diskussion über Transparenz, Kontrolle und Verantwortung innerhalb der Polizei auf einer belastbaren Datengrundlage zu führen. Für die Bürger*innen in Sachsen-Anhalt ist dies ein wichtiger Beitrag zum Vertrauen in den Rechtsstaat und in eine Polizei, die ihre Aufgaben rechtsstaatlich und verantwortungsvoll wahrnimmt.

Ansprechpartner*innen

Sebastian Striegel
Sebastian Striegel

Parlamentarischer Geschäftsführer, Sprecher für Demokratie, Innen, Recht, Digitales Leben, Migration und Religion

Tel.:0391 560 4004
E-Mail: sebastian.striegel@gruene-fraktion-lsa.de
Web: sebastian-striegel.de
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