Gewalthandlungen von Polizeibeamtinnen und – beamten im Jahr 2024

Kleine Anfrage vom 20.02.2025

Sicherheit & Mitbestimmung in Sachsen-Anhalt

Im Februar 2025 wurde im Landtag von Sachsen-Anhalt eine Kleine Anfrage des Grünen-Abgeordneten Sebastian Striegel beantwortet. Die Landtagsdrucksache 8/5218 bezieht sich auf den Themenkomplex „Gewalthandlungen von Polizeibeamtinnen und -beamten im Jahr 2024“ und wurde von der Landesregierung, konkret durch das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz, vorgelegt.

Die Kleine Anfrage ist ein parlamentarisches Kontrollinstrument, mit dem Abgeordnete Informationen von der Landesregierung einholen können. In diesem Fall ging es darum, wie häufig Ermittlungs-, Straf- und Disziplinarverfahren gegen Polizeibeschäftigte in Sachsen-Anhalt im Jahr 2024 geführt wurden und welche Vorwürfe dabei eine Rolle gespielt haben.

Die Landesregierung weist in ihrer Antwort darauf hin, dass solche Fälle statistisch nur eingeschränkt erfasst werden, insbesondere nicht systematisch nach Berufsgruppen. Für die Beantwortung wurden daher vorhandene Ermittlungsakten gesichtet. Dabei wurden insgesamt 79 Ermittlungsverfahren mit Polizeibezug identifiziert, die sich gegen 124 beschuldigte Personen richteten. Darunter fallen unter anderem Vorwürfe wie Körperverletzung im Amt, gefährliche Körperverletzung, fahrlässige Körperverletzung sowie in Einzelfällen auch schwerwiegendere Delikte wie fahrlässige Tötung oder Totschlag mit Dienstbezug.

Im Bereich der Strafverfahren wurde ein im Jahr 2024 abgeschlossenes Verfahren bekannt: Dabei ging es um einen Polizeibeamten, der bei einer Einsatzfahrt eine Kreuzung bei Rotlicht überfuhr und einen Unfall verursachte, bei dem eine Person verletzt wurde. Das Amtsgericht Halle verhängte per Strafbefehl eine Geldstrafe wegen fahrlässiger Körperverletzung, die rechtskräftig ist. Ein weiteres Verfahren wegen des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung ist noch nicht abgeschlossen.

Auch im Bereich Disziplinarverfahren – also interne dienstrechtliche Prüfungen innerhalb der Polizei – wurde ein Fall aus dem Jahr 2024 berichtet. Dieser betraf den Verdacht unangemessener körperlicher Gewalt während einer Einsatzhandlung. Das Verfahren wurde im Laufe des Jahres jedoch eingestellt.

Für Bürgerinnen und Bürger in Sachsen-Anhalt ist das Thema deshalb relevant, weil es um Vertrauen in staatliches Handeln und insbesondere in die Polizei geht. Die Antwort der Landesregierung zeigt einerseits, dass entsprechende Vorwürfe systematisch geprüft und verfolgt werden, macht aber auch deutlich, dass die statistische Erfassung solcher Fälle noch Lücken aufweist. Gerade diese Transparenzlücken sind für die parlamentarische Kontrolle und die öffentliche Debatte über Polizeiarbeit ein wichtiger Ansatzpunkt.

Ansprechpartner*innen

Sebastian Striegel
Sebastian Striegel

Parlamentarischer Geschäftsführer, Sprecher für Demokratie, Innenpolitik, Recht, Energie und Digitalisierung

Tel.:0391 560 4004
E-Mail: sebastian.striegel@gruene-fraktion-lsa.de
Web: sebastian-striegel.de
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