Sicherheit & Mitbestimmung in Sachsen-Anhalt
Die Anfrage befasst sich mit mutmaßlichen Gewalthandlungen von Polizeibeamtinnen und -beamten in Sachsen-Anhalt im Jahr 2022 und zeigt, wie damit strafrechtlich und disziplinarisch umgegangen wurde. Die Landesregierung nennt 101 Ermittlungsverfahren gegen insgesamt 187 Personen mit erkennbarem Polizeibezug, weist aber zugleich darauf hin, dass solche Delikte statistisch nicht sauber nach Berufsgruppen erfasst werden und die Zahlen deshalb eigens herausgefiltert werden mussten. Strafrechtlich war zum Stichtag ein Verfahren anhängig: Drei Polizeibeamte des Mobilen Einsatzkommandos waren angeklagt, bei einer Festnahme im Jahr 2020 Körperverletzung begangen zu haben; nach einer Verurteilung durch das Amtsgericht Weißenfels lief dagegen eine Berufung. Im Jahr 2022 wurde außerdem ein Verfahren gegen einen Polizeibeamten abgeschlossen, dem vorgeworfen wurde, einen Zeugen ohne rechtfertigenden Grund ins Gesicht geschlagen zu haben; das Gericht stellte das Verfahren gegen Geldauflage ein. Disziplinarisch wurden 2022 fünf Verfahren wegen möglicher Gewalt im Dienst eingeleitet, darunter wegen eines Schusses auf einen Kradfahrer bei einer Verkehrskontrolle, eines Schlags gegen den Kopf eines Gegendemonstranten in Halle, des Vorwurfs körperlicher Misshandlung bei einem Einsatz in Salzwedel sowie wegen eines Polizeieinsatzes in Weißenfels, nach dem ein Festgenommener später verstarb. Eines dieser Verfahren wurde später mangels nachweisbaren Dienstvergehens eingestellt, vier liefen Anfang Januar 2023 noch.
Ansprechpartner*innen

Sebastian Striegel
Parlamentarischer Geschäftsführer, Sprecher für Demokratie, Innenpolitik, Recht, Energie und Digitalisierung
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