Bildung & Kultur in Sachsen-Anhalt
Am 23. April 2024 hat die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag von Sachsen-Anhalt einen Änderungsantrag zum Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Kommunalverfassungsrechts eingebracht. Es handelt sich damit nicht um ein neues Gesetz, sondern um einen Vorschlag, einen bereits vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung (Drucksache 8/3424) in einem wichtigen Punkt zu verändern. Eingereicht wurde der Antrag von der Fraktionsvorsitzenden Cornelia Lüddemann.
Inhaltlich geht es um die Frage, wie die finanzielle Kontrolle von Städten und Gemeinden in Sachsen-Anhalt geregelt wird. Konkret soll eine Vorschrift geändert werden, die bestimmt, wann die Kommunalaufsicht bestimmte Genehmigungen erteilen darf – etwa für Haushaltssatzungen oder finanzielle Entscheidungen der Kommunen. Die Grünen schlagen vor, dass diese Genehmigungen ab dem Haushaltsjahr 2027 so lange zurückgestellt werden, bis der sogenannte prüffähige Jahresabschluss des Vorvorjahres vollständig vorliegt und beim Rechnungsprüfungsamt eingereicht wurde.
Hintergrund dieser Änderung ist das Ziel, mehr Klarheit und Verlässlichkeit in den kommunalen Finanzen zu schaffen. Der Jahresabschluss zeigt, wie eine Kommune wirtschaftlich tatsächlich dasteht. Wenn dieser Abschluss fehlt oder verspätet vorliegt, ist eine vollständige Kontrolle der Haushaltslage erschwert. Gleichzeitig soll die Regelung so ausgestaltet werden, dass die Handlungsfähigkeit der Kommunen nicht unnötig eingeschränkt wird.
Für Bürgerinnen und Bürger in Sachsen-Anhalt ist das Thema deshalb relevant, weil es um die finanzielle Stabilität ihrer Städte und Gemeinden geht. Kommunen entscheiden über zentrale Bereiche des Alltags – etwa Schulen, Kitas, Straßen, Kulturangebote oder soziale Infrastruktur. Eine bessere finanzielle Kontrolle soll dazu beitragen, dass öffentliche Gelder verlässlich und transparent eingesetzt werden und kommunale Haushalte langfristig stabil bleiben.
Mit dem Änderungsantrag will die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN also eine ausgewogenere Regelung zwischen effektiver Finanzaufsicht und der praktischen Arbeitsfähigkeit der Kommunen erreichen.
Ansprechpartner*innen

Cornelia Lüddemann
Fraktionsvorsitzende; Sprecherin für Mobilität, Landesentwicklung und ländliche Räume
| Tel.: | 0391 560 4004 |
| E-Mail: | cornelia.lueddemann@gruene-fraktion-lsa.de |
| Web: | cornelia-lueddemann.de |

Olaf Meister
Sprecher für Wirtschaft, Finanzen, Kommunales, Wissenschaft und Tourismus
| Tel.: | 0391 560 4017 |
| E-Mail: | olaf.meister@gruene-fraktion-lsa.de |
| Web: | olaf-meister.de |

Sebastian Striegel
Parlamentarischer Geschäftsführer, Sprecher für Demokratie, Innenpolitik, Recht, Energie und Digitalisierung
| Tel.: | 0391 560 4004 |
| E-Mail: | sebastian.striegel@gruene-fraktion-lsa.de |
| Web: | sebastian-striegel.de |

Dorothea Frederking
Sprecherin für Landwirtschaft, Tierschutz, Verbraucherschutz, Medien und Europa
| Tel.: | 0391 560 4021 |
| E-Mail: | dorothea.frederking@gruene-fraktion-lsa.de |
| Web: | dorothea-frederking.de |

Susan Sziborra-Seidlitz
Sprecherin für Bildung, Soziales, Arbeit, Gesundheit, Integration und Gleichstellung
| Tel.: | 0391 560 4107 |
| E-Mail: | susan.sziborra-seidlitz@gruene-fraktion-lsa.de |
| Web: | www.sziborraseidlitz.de |