Mobilität in Dessau-Roßlau, Halle (Saale), Magdeburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen-Anhalt Nord (Altmark-Kreise), Sachsen-Anhalt Ost (Jerichower Land, Wittenberg, Anhalt-Bitterfeld), Sachsen-Anhalt Süd (Mansfeld-Südharz, Saalekreis, Burgenlandkreis), Sachsen-Anhalt West (Börde, Harz, Salzlandkreis)
Bei Fremdanzeigen zu Verkehrsverstößen, die besonders Fußgängerinnen, Fußgänger und Radfahrende betreffen, zeigt sich in Sachsen-Anhalt vor allem ein großes Problem der Datenerfassung. Die Landesregierung erklärt, dass Polizei und Zentrale Bußgeldstelle solche Anzeigen oft nicht gezielt nach Art der meldenden Person oder nach einzelnen Tatbeständen auswerten können. Deshalb liegen viele Angaben nur lückenhaft vor. Aus den kommunalen Antworten wird aber deutlich, dass solche Meldungen vor allem in größeren Städten eine wichtige Rolle spielen: Halle meldete für den ruhenden Verkehr 2.423 Fremdanzeigen im Jahr 2021, 2.736 im Jahr 2022 und 2.687 bis Ende September 2023, während Magdeburg zahlreiche durch Fremdanzeigen ausgelöste Verfahren auflistet, vor allem wegen Behinderungen von Radfahrenden und Fußgängerinnen oder Fußgängern. Andere Städte wie Dessau-Roßlau meldeten dagegen keine entsprechenden Fremdanzeigen, und mehrere Kommunen führen dazu gar keine Statistik. Wie viele Anzeigen am Ende eingestellt wurden, zu einer Verwarnung oder zu einem Bußgeld führten, kann die Landesregierung in vielen Fällen nicht sagen. Auch Abschleppmaßnahmen lassen sich aus den vorhandenen Daten meist nicht mit solchen Anzeigen verknüpfen. Insgesamt macht die Antwort deutlich: Fremdanzeigen sind durchaus relevant, aber das Land erfasst ihre Bearbeitung bislang so ungenau, dass eine systematische Bewertung kaum möglich ist.
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Sebastian Striegel
Parlamentarischer Geschäftsführer, Sprecher für Demokratie, Innenpolitik, Recht, Energie und Digitalisierung
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