
Gesundheit, Soziales & Gleichstellung in Sachsen-Anhalt
Mit der Kleinen Anfrage wird nach dem Stand der Einführung der Bezahlkarte in Sachsen-Anhalt sowie nach den vorgesehenen Einschränkungen und praktischen Folgen gefragt. Die Bezahlkarte für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist in Sachsen-Anhalt noch nicht eingeführt, weil das gemeinsame Vergabeverfahren mit 13 weiteren Bundesländern wegen einer Beschwerde gegen die Ausschreibung noch läuft. Geplant ist eine Karte mit grundsätzlich stark eingeschränkten Funktionen: Überweisungen und Lastschriften sollen meist nicht möglich sein, gängige Online-Bezahldienste sind nicht vorgesehen, und Bargeld soll in der Regel auf 50 Euro pro Monat begrenzt werden; für minderjährige Kinder im Haushalt soll sich dieser Betrag pro Kind um weitere 50 Euro erhöhen. In Ausnahmefällen soll mehr Bargeld möglich sein, wenn sonst notwendige Ausgaben nicht gedeckt werden können. Bestimmte notwendige Verträge und Abonnements, etwa für ÖPNV, Telekommunikation oder Vereinsbeiträge, sollen aber nutzbar sein. Jedes volljährige Haushaltsmitglied soll eine eigene Karte bekommen. Im Regelfall soll die Karte deutschlandweit funktionieren, bei Menschen mit räumlicher Aufenthaltsbeschränkung aber nur in dem erlaubten Gebiet, mit Ausnahmen etwa für Anwalts- oder Botschaftstermine. Die Landesregierung rechnet insgesamt eher mit weniger Verwaltungsaufwand und verweist dabei auf erste Erfahrungen aus Magdeburg.
Ansprechpartner*innen

Sebastian Striegel
Parlamentarischer Geschäftsführer, Sprecher für Demokratie, Innenpolitik, Recht, Energie und Digitalisierung
| Tel.: | 0391 560 4004 |
| E-Mail: | sebastian.striegel@gruene-fraktion-lsa.de |
| Web: | sebastian-striegel.de |