
Sicherheit & Mitbestimmung in Sachsen-Anhalt
In der Kleinen Anfrage geht es darum, welche Fortbildungen Richter*innen und Staatsanwält*innen in Sachsen-Anhalt zu Themen der Istanbul-Konvention erhalten haben, also zu Gewalt gegen Frauen, häuslicher Gewalt, sexualisierter Gewalt, Zwangsverheiratung oder queerfeindlicher Gewalt. Die Landesregierung erklärt, dass das Justizministerium seiner Pflicht aus der Istanbul-Konvention nachkommt und in den Jahren 2024 und 2025 mehrere passende Fortbildungen angeboten hat, zum Beispiel zu häuslicher Gewalt in Familienverfahren, Sexualstraftaten, sexueller Belästigung, Zwangsverheiratung und Gewalt gegen Frauen. Außerdem nennt sie Teilnahmezahlen: Mehr Teilnehmende gab es bei den Veranstaltungen „Sexuelle Belästigung aus der Perspektive des AGG und des Strafrechts“ mit 17 Personen und „Der Umgang mit dem Umgang“ mit 14 Personen; bei anderen Angeboten lagen die Zahlen deutlich niedriger, teils nur bei ein oder zwei Personen, und bei einer Fortbildung zur Zwangsverheiratung ist die genaue Zahl unbekannt.
Ansprechpartner*innen
Parlamentarischer Geschäftsführer, Sprecher für Demokratie, Innenpolitik, Recht, Energie und Digitalisierung
Saalekreis, Burgenlandkreis, Landkreis Anhalt-Bitterfeld (Altkreis Bitterfeld und Köthen)
| Tel.: | 0391 560 4004 |
| E-Mail: | sebastian.striegel@gruene-fraktion-lsa.de |
| Web: | sebastian-striegel.de |