Finanzielle Beteiligung von Kommunen an erneuerbaren Energien Projekten

Kleine Anfrage vom 05.07.2023

Klima-, Natur-, Umweltschutz & Energie in Sachsen-Anhalt

Olaf Meister setzt sich mit dieser Kleinen Anfrage dafür ein, dass der Ausbau der Erneuerbaren Energien in Sachsen-Anhalt Hand in Hand mit einem direkten finanziellen Nutzen für die Menschen vor Ort geht. Gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) können Betreiber von Wind- und Solarparks die Kommunen mit 0,2 Cent pro erzeugter Kilowattstunde an den Erlösen beteiligen. Der Abgeordnete hinterfragt, wie viele Städte und Gemeinden diese Chance bereits nutzen und welche Summen tatsächlich in die kommunalen Kassen fließen. Ziel ist es, die Akzeptanz für die Energiewende zu stärken, indem die Wertschöpfung dort bleibt, wo die Anlagen stehen. Die Anfrage macht deutlich, dass Windräder und Solarfelder nicht nur ökologische, sondern auch ökonomische Motoren für unsere ländlichen Räume sein müssen.

Da die Gemeinden im Rahmen ihrer Finanzhoheit nicht berichtspflichtig sind, liegen der Landesregierung keine vollständigen Daten vor. Eine Abfrage ergab jedoch, dass bereits zahlreiche Kommunen wie die Stadt Köthen, die Hohe Börde oder Zahna-Elster Vereinbarungen mit Anlagenbetreibern getroffen haben. Während 2022 aufgrund der damaligen Rechtslage noch kaum direkte Geldflüsse flossen, erwarteten für das Jahr 2023 bereits zwölf der befragten Gemeinden konkrete Zahlungen. Besonders wichtig für die Rathäuser: Die Einnahmen aus der 0,2-Cent-Abgabe sind nicht auf die Kreisumlage anzurechnen, das Geld bleibt also in voller Höhe bei der Gemeinde. Neben direkten Zahlungen profitieren viele Orte zudem von Sponsoring für Vereine, Bürgerstiftungen oder vergünstigten Bürgerstromtarifen.

Ansprechpartner*innen

Olaf Meister
Olaf Meister

Sprecher für Wirtschaft, Finanzen, Kommunales, Wissenschaft und Tourismus

Tel.:0391 560 4017
E-Mail: olaf.meister@gruene-fraktion-lsa.de
Web: olaf-meister.de
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