Klima-, Natur-, Umweltschutz & Energie in Sachsen-Anhalt
Mit einer Kleinen Anfrage im Landtag von Sachsen-Anhalt hat der grüne Landtagsabgeordnete Olaf Meister im Oktober 2024 mehr Klarheit über die finanzielle Absicherung der Folgekosten des Braunkohleabbaus eingefordert. In der Drucksache 8/4650 geht es um die Frage, wie sichergestellt wird, dass die Kosten für die Rekultivierung ehemaliger Tagebaue und mögliche Umweltschäden auch in Zukunft bezahlt werden können – selbst dann, wenn ein Unternehmen wirtschaftliche Probleme bekommt.
Die parlamentarische Initiative ist eine Kleine Anfrage mit schriftlicher Antwort der Landesregierung. Olaf Meister wollte unter anderem wissen, wie hoch das Sondervermögen ist, das zur Absicherung von Tagebausanierung und Folgeschäden vorgesehen ist, wie sich die Zahlungen entwickelt haben und ob die vereinbarten Mittel angesichts steigender Kosten noch ausreichen. Hintergrund ist die Verantwortung der Braunkohleunternehmen für die Wiederherstellung der Landschaft nach dem Abbau und für mögliche langfristige Schäden an Umwelt und Infrastruktur.
Für viele Menschen in Sachsen-Anhalt ist das Thema wichtig, weil der Braunkohleabbau erhebliche Eingriffe in Natur und Landschaft hinterlässt. Nach dem Ende des Abbaus müssen Tagebaue gesichert, Flächen rekultiviert und mögliche Schäden dauerhaft überwacht werden. Wenn dafür nicht genügend Geld vorhanden wäre, könnten am Ende öffentliche Haushalte und damit die Steuerzahler*innen belastet werden. Genau deshalb spielt die finanzielle Vorsorge der Unternehmen eine zentrale Rolle.
In ihrer Antwort erklärt die Landesregierung, dass bestimmte Details über die Höhe der Rücklagen und einzelne Einzahlungen nicht öffentlich gemacht werden können, weil sie als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens MIBRAG gelten. Gleichzeitig verweist die Landesregierung darauf, dass es vertragliche Sicherungen gibt, damit die Mittel auch im Insolvenzfall verfügbar bleiben. Dazu gehören unter anderem Pfandrechte, Bürgschaften und regelmäßige Kontrollen der Vereinbarungen.
Besonders relevant ist außerdem die Entwicklung der Gesamtsumme für die Vorsorge. Ursprünglich waren 163,7 Millionen Euro vorgesehen. Aufgrund gestiegener Kosten wurde dieser Betrag nach Angaben der Landesregierung Ende 2023 auf 184,9 Millionen Euro erhöht. Damit soll gewährleistet werden, dass ausreichend Geld für spätere Sanierungs- und Sicherungsmaßnahmen vorhanden ist.
Die Kleine Anfrage macht deutlich, dass der Strukturwandel in den Braunkohleregionen nicht nur eine Frage von Arbeitsplätzen und Energiepolitik ist, sondern auch von langfristiger Verantwortung für Umwelt, Landschaft und öffentliche Finanzen. Die Grünen im Landtag setzen sich dafür ein, dass die Kosten des Braunkohleabbaus nicht auf kommende Generationen oder die Allgemeinheit abgewälzt werden.
Ansprechpartner*innen

Olaf Meister
Sprecher für Wirtschaft, Finanzen, Kommunales, Wissenschaft und Tourismus
| Tel.: | 0391 560 4017 |
| E-Mail: | olaf.meister@gruene-fraktion-lsa.de |
| Web: | olaf-meister.de |

Wolfgang Aldag
Sprecher für Klima, Natur, Umwelt und Kultur
| Tel.: | 0391 560 4023 |
| E-Mail: | wolfgang.aldag@gruene-fraktion-lsa.de |
| Web: | wolfgangaldag.de |