
in Sachsen-Anhalt
Erzwingungshaft wird in Sachsen-Anhalt in großer Zahl angeordnet, tatsächlich vollstreckt aber nur in deutlich weniger Fällen. Die Landesregierung betont dabei, dass es sich nicht um eine Strafe für die Ordnungswidrigkeit selbst handelt, sondern um ein Mittel, um die Zahlung eines rechtskräftig festgesetzten Bußgelds durchzusetzen; die Zahlungspflicht bleibt also auch nach der Haft bestehen und die Haft kann jederzeit durch Zahlung beendet werden. Bei den Staatsanwaltschaften wurden im ersten Halbjahr 2022 insgesamt 4.300 angeordnete Fälle erfasst, im zweiten Halbjahr 2022 3.812 und im ersten Halbjahr 2023 4.209. In den Justizvollzugseinrichtungen vollzogen wurden davon 60 Fälle im ersten Halbjahr 2022, 72 im zweiten Halbjahr 2022 und 66 im ersten Halbjahr 2023. Inhaftiert waren dabei 48, 55 und 53 Personen. Die durchschnittliche tatsächliche Haftdauer lag im ersten Halbjahr 2022 bei 7,9 Tagen, im zweiten Halbjahr 2022 bei 5,5 Tagen und im ersten Halbjahr 2023 bei 5,0 Tagen; die Spanne reichte je nach Fall von einem Tag bis zu 42 Tagen.
Ansprechpartner*innen

Sebastian Striegel
Parlamentarischer Geschäftsführer, Sprecher für Demokratie, Innenpolitik, Recht, Energie und Digitalisierung
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