Erschwerniszulage für Tätigkeiten als Notfallsanitäter im feuerwehrtechnischen Dienst

Kleine Anfrage vom 16.04.2026

Sicherheit & Mitbestimmung in Sachsen-Anhalt

Die Landesregierung schließt sich der Auffassung des Verwaltungsgerichts Halle an, dass die Erschwerniszulage für Tätigkeiten als Notfallsanitäter im feuerwehrtechnischen Dienst nicht pauschal für die gesamte Schicht gezahlt wird, sondern nur für die tatsächlichen Einsatzstunden. Maßgeblich sind dabei Beginn und Ende des konkreten Einsatzes; auch Fehlalarme zählen mit. Einen Erlass, nach dem Notfallsanitäter ihre Einsätze eigens erfassen und die Zulage beantragen müssen, gibt es laut Landesregierung nicht. Zugleich erklärt sie, dass der dafür nötige Verwaltungsaufwand gering sei, weil die Zeiten ohnehin aus der Einsatzdokumentation entnommen werden können. Eine Änderung der Erschwerniszulagenverordnung hin zu einer pauschalen Zulage für die gesamte Dienstschicht lehnt die Landesregierung derzeit ab.

Ansprechpartner*innen

Sebastian Striegel
Sebastian Striegel

Parlamentarischer Geschäftsführer, Sprecher für Demokratie, Innen, Recht, Digitales Leben, Migration und Religion

Tel.:0391 560 4004
E-Mail: sebastian.striegel@gruene-fraktion-lsa.de
Web: sebastian-striegel.de
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