Wirtschaft, Finanzen & Wissenschaft in Sachsen-Anhalt
Der vorliegende Änderungsantrag (Drucksache 8/5193) der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag von Sachsen-Anhalt wurde am 18. Februar 2025 in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Es handelt sich um einen umfassenden Änderungsantrag zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 2025/2026 der Landesregierung. Ziel ist es, den Landeshaushalt in mehreren Bereichen neu auszurichten und zusätzliche Schwerpunkte insbesondere bei Bildung, Demokratie, sozialer Infrastruktur, Medienvielfalt und Klimatransformation zu setzen.
Im Zentrum des Antrags steht die politische Frage, wie öffentliche Mittel im Doppelhaushalt 2025 und 2026 sinnvoll eingesetzt werden, um konkrete Probleme im Land besser zu lösen. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schlägt dafür zahlreiche Umschichtungen im Haushalt vor: Gelder sollen dort reduziert werden, wo sie aus Sicht der Antragstellenden weniger dringend benötigt werden, und gleichzeitig gezielt in Bereiche fließen, die für die Zukunft des Landes besonders wichtig sind.
Ein wichtiger Schwerpunkt ist die Stärkung der lokalen Medienlandschaft. Die sogenannten Bürgermedien – also Offene Kanäle und nicht-kommerzielle Lokalradios – sollen deutlich mehr finanzielle Unterstützung erhalten. Diese Einrichtungen ermöglichen Bürgerinnen und Bürgern, selbst Medieninhalte zu produzieren, fördern Medienkompetenz und stärken die lokale Demokratie. Gerade in Zeiten von Desinformation wird ihre Arbeit als besonders wichtig für eine vielfältige Medienlandschaft beschrieben.
Auch im Bereich Soziales und Gleichstellung sieht der Antrag deutliche Verbesserungen vor. So sollen unter anderem Frauenhäuser besser finanziert werden, damit Betroffene keinen Eigenanteil mehr leisten müssen. Zudem werden mehr Mittel für Beratungsstellen, Migrant*innenorganisationen und Jugendbildungsstätten vorgesehen, um steigenden Bedarfen und einem Investitionsstau entgegenzuwirken.
Im Bildungsbereich umfasst der Antrag mehrere Maßnahmen: Schulen sollen ein flexibles Budget erhalten, um kurzfristig auf Personalengpässe und individuelle Bedarfe reagieren zu können. Außerdem sollen Programme gegen Rassismus an Schulen gestärkt und der Wegfall früherer Bundesprogramme im Bereich Sprach-Kitas durch Landesmittel ausgeglichen werden, damit weiterhin zusätzliche Fachkräfte in Kitas zur Verfügung stehen.
Auch die Hochschulen in Sachsen-Anhalt sind Teil der vorgeschlagenen Änderungen. Durch zusätzliche Mittel sollen unter anderem Zweitstudiengebühren vermieden werden, um berufliche Neuorientierung zu erleichtern. Gleichzeitig soll mehr Flexibilität bei Stellenplänen geschaffen werden, um Hochschulen mehr Eigenständigkeit bei Personalentscheidungen zu ermöglichen.
Im Bereich Innere Sicherheit wird ein kleines, aber praktisches „Polizeirevier-Budget“ für alle Polizeidienststellen vorgeschlagen, damit diese eigenständig kleinere Anschaffungen tätigen können. Zudem werden Mittel für den Erhalt von Archivgut in den Kommunen erhöht.
Ein weiterer zentraler Punkt ist die Klimapolitik und Wirtschaftsförderung. Bei der regionalen Wirtschaftsförderung (GRW) soll künftig stärker darauf geachtet werden, dass Projekte auch zur CO₂-Reduktion beitragen. Außerdem wird ein Modellprogramm für Coworking-Spaces im ländlichen Raum vorgeschlagen, um neue Arbeitsformen zu unterstützen und strukturschwächere Regionen wirtschaftlich zu stärken.
Insgesamt verfolgt der Änderungsantrag das Ziel, den Landeshaushalt sozialer, demokratischer und zukunftsorientierter auszurichten. Die vorgeschlagenen Änderungen sollen dazu beitragen, öffentliche Daseinsvorsorge zu stärken, Bildung und Teilhabe zu verbessern und gleichzeitig die Transformation hin zu einer klimafreundlicheren Wirtschaft in Sachsen-Anhalt voranzubringen.
Ansprechpartner*innen

Olaf Meister
Sprecher für Wirtschaft, Finanzen, Kommunales, Wissenschaft und Tourismus
| Tel.: | 0391 560 4017 |
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| Web: | olaf-meister.de |