Bildung & Kultur in Sachsen-Anhalt
Bei der parlamentarischen Initiative handelt es sich um eine Kleine Anfrage des Landtagsabgeordneten Olaf Meister (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), die im Februar 2026 eingereicht wurde. Mit der Anfrage wollte der Abgeordnete mehr Transparenz über die Entwicklung des Denkmalbestandes in Sachsen-Anhalt schaffen. Die Landesregierung legt in ihrer Antwort offen, welche Kulturdenkmale neu in das Denkmalverzeichnis aufgenommen wurden, welche gestrichen wurden und aus welchen Gründen sich der Bestand verändert hat.
Denkmäler prägen Städte und Dörfer, erzählen die Geschichte des Landes und sind ein wichtiger Teil des kulturellen Erbes Sachsen-Anhalts. Deshalb ist es von öffentlichem Interesse, wie sich der Denkmalbestand entwickelt und ob schützenswerte Gebäude oder Anlagen erhalten bleiben. Mit seiner Kleinen Anfrage knüpft Olaf Meister an frühere Anfragen zu diesem Thema an und möchte nachvollziehbar machen, welche Veränderungen es im Denkmalverzeichnis gibt und wie zuverlässig die öffentlich zugänglichen Informationen sind.
Nach Angaben der Landesregierung wurden im Jahr 2025 insgesamt 55 neue Kulturdenkmale sowie sieben Teilobjekte in das Denkmalverzeichnis aufgenommen. Gleichzeitig wurden 77 Objekte und vier Teilobjekte gestrichen. Häufigster Grund dafür war, dass Gebäude inzwischen abgerissen wurden oder nicht mehr vorhanden sind. In anderen Fällen führten umfangreiche Überarbeitungen des Denkmalverzeichnisses, der Verlust der Denkmaleigenschaft oder neue fachliche Bewertungen zu einer Streichung. Insgesamt umfasst das Denkmalverzeichnis des Landes derzeit 33.910 Kulturdenkmale.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage betrifft das digitale Denkmalinformationssystem. Dort fehlen nach Angaben der Landesregierung noch einige Kulturdenkmale, obwohl sie weiterhin unter Denkmalschutz stehen. Ursache ist vor allem die laufende Überarbeitung und Digitalisierung älterer Datensätze. Viele historische Einträge müssen aufwendig geprüft, neu kartiert und technisch überarbeitet werden. Nach aktuellem Stand sind rund 94,8 Prozent aller Denkmale bereits vollständig erfasst und öffentlich verfügbar. Die Landesregierung weist jedoch darauf hin, dass auch nicht veröffentlichte Objekte weiterhin Kulturdenkmale sein können, wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
Die Kleine Anfrage macht deutlich, wie wichtig ein aktuelles und transparentes Denkmalverzeichnis für den Denkmalschutz ist. Nur wenn Veränderungen nachvollziehbar dokumentiert werden und Informationen öffentlich zugänglich sind, können Bürgerinnen, Kommunen und Eigentümerinnen den Erhalt des kulturellen Erbes besser begleiten und den Umgang mit historischen Bauwerken nachvollziehen.
Ansprechpartner*innen

Olaf Meister
Sprecher für Wirtschaft, Finanzen, Kommunales, Wissenschaft sowie Tourismus
| Tel.: | 0391 560 4017 |
| E-Mail: | olaf.meister@gruene-fraktion-lsa.de |
| Web: | olaf-meister.de |