Einzelweisung des Ministeriums für Justiz an die Generalstaatsanwaltschaft

Kleine Anfrage vom 18.05.2026

Sicherheit & Mitbestimmung in Sachsen-Anhalt

Mit einer Kleinen Anfrage hat der Landtagsabgeordnete Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) im April 2026 die Landesregierung zur Einzelweisung des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz an die Generalstaatsanwaltschaft befragt. Hintergrund der parlamentarischen Initiative waren Medienberichte über ein Strafverfahren gegen den Landtagsabgeordneten Detlef Gürth (CDU) und die Frage, ob und in welchem Umfang das Justizministerium in das Verfahren eingegriffen hat. Ziel der Anfrage ist es, Transparenz über die Ausübung des ministeriellen Weisungsrechts gegenüber Staatsanwaltschaften zu schaffen.

Die Landesregierung bestätigt in ihrer Antwort, dass das Justizministerium in dem betreffenden Verfahren mehrere Erlasse an die Generalstaatsanwaltschaft gerichtet hat. Ein Erlass vom 23. März 2026 diente jedoch nicht dazu, eine Entscheidung der Staatsanwaltschaft zu genehmigen oder zu verändern. Vielmehr verlangte das Ministerium einen Sachstandsbericht, Informationen über die Gründe für die Wahl des Rechtsmittels sowie die Übersendung der Berufungsbegründung einschließlich einer fachlichen Bewertung der Generalstaatsanwältin. Ein Genehmigungsvorbehalt habe dabei ausdrücklich nicht bestanden.

Darüber hinaus erläutert die Landesregierung die rechtlichen Grundlagen des ministeriellen Weisungsrechts. Danach kann das Justizministerium der Staatsanwaltschaft in Einzelfällen Weisungen erteilen, allerdings nur im Rahmen der geltenden Gesetze und ohne sachfremde Einflussnahme. Solche Einzelweisungen seien nach Angaben der Landesregierung eine seltene Ausnahme. Für die Jahre 2024 bis 2026 nennt die Landesregierung lediglich zwei Fälle, in denen das Ministerium inhaltliche Weisungen zur Gestaltung eines Strafverfahrens erteilt habe. Einer betraf die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe im Zusammenhang mit einer Abschiebung, der andere die Koordinierung eines Ermittlungsverfahrens wegen Nachstellung, Bedrohung und Verstößen gegen das Gewaltschutzgesetz.

Die Landesregierung erklärt außerdem, dass Weisungen grundsätzlich auch mündlich möglich wären, in der Praxis jedoch regelmäßig schriftlich erfolgen, um Klarheit und Nachvollziehbarkeit sicherzustellen. Im konkreten Verfahren gegen den Landtagsabgeordneten habe die Generalstaatsanwaltschaft keine Einwände gegen die Erlasse erhoben. Ob es weitere Erlasse in diesem Verfahren gab, wird wegen des laufenden Strafverfahrens nur vertraulich gegenüber dem Landtag beantwortet. Nach einer Prüfung vergleichbarer Immunitätsverfahren der Jahre 2024 bis 2026 habe es keine vergleichbaren Erlasse in anderen Verfahren gegen Mitglieder des Landtages gegeben.

Mit seiner Kleinen Anfrage möchte Sebastian Striegel nachvollziehbar machen, wie das gesetzlich vorgesehene Weisungsrecht des Justizministeriums in der Praxis angewendet wird und welche Grenzen dabei gelten. Für Bürger*innen in Sachsen-Anhalt ist das Thema von Bedeutung, weil die Unabhängigkeit der Strafverfolgung und die transparente Kontrolle staatlichen Handelns wesentliche Voraussetzungen für das Vertrauen in den Rechtsstaat sind. Die Antwort der Landesregierung gibt einen Einblick in die rechtlichen Rahmenbedingungen und den Umgang mit ministeriellen Weisungen in besonders sensiblen Strafverfahren.

Ansprechpartner*innen

Sebastian Striegel
Sebastian Striegel

Parlamentarischer Geschäftsführer, Sprecher für Demokratie, Innen, Recht, Digitales Leben, Migration und Religion

Tel.:0391 560 4004
E-Mail: sebastian.striegel@gruene-fraktion-lsa.de
Web: sebastian-striegel.de
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