Sicherheit & Mitbestimmung in Magdeburg
Mit einer Kleinen Anfrage hat der Landtagsabgeordnete Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) im April 2026 die Landesregierung zu einer möglichen Einschränkung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit während eines Polizeieinsatzes am 11. April 2026 in Magdeburg befragt. Hintergrund der parlamentarischen Initiative ist ein Vorfall am Rande von Protesten gegen den Landesparteitag der AfD. Dabei wurde eine Demonstrationsteilnehmerin von der Polizei aufgefordert, ein Plakat mit der Aufschrift „Björn Höcke ist ein Nazi“ unkenntlich zu machen. Ziel der Anfrage ist es, die rechtlichen Grundlagen und die Verhältnismäßigkeit des Polizeihandelns transparent aufzuklären.
Nach Angaben der Landesregierung zeigte die 71-jährige Demonstrationsteilnehmerin neben dem Schriftzug auch eine Darstellung von Björn Höcke, die nach Einschätzung der Polizei den Verdacht einer strafbaren Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen begründete. Zudem prüfte die Polizei einen Anfangsverdacht wegen Beleidigung, übler Nachrede oder Verleumdung gegen eine Person des politischen Lebens. Deshalb wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und die Identität der Frau festgestellt.
Die Landesregierung erklärt, dass die Identitätsfeststellung auf Grundlage der Strafprozessordnung erfolgte und lediglich der Sicherung des Strafverfahrens diente. Das weitere öffentliche Zeigen des Plakats wurde nach Angaben der Landesregierung als versammlungsrechtliche Beschränkung untersagt. Die Polizei habe sich während des Einsatzes mit der Einsatzleitung abgestimmt und anschließend die Staatsanwaltschaft Magdeburg informiert. Diese habe den Anfangsverdacht einer Straftat bestätigt. Eine abschließende rechtliche Bewertung des Falls stand zum Zeitpunkt der Antwort jedoch noch aus.
In ihrer Antwort betont die Landesregierung, dass Meinungs- und Versammlungsfreiheit zentrale Grundrechte sind. Gleichzeitig könnten diese Rechte im Einzelfall durch andere Rechtsgüter, etwa den Schutz der Persönlichkeitsrechte oder strafrechtliche Vorschriften, begrenzt werden. Nach Einschätzung der Landesregierung beschränkten sich die polizeilichen Maßnahmen auf das notwendige Maß. Nach Abschluss der Identitätsfeststellung habe die Betroffene ihre Versammlungsteilnahme fortsetzen können.
Sebastian Striegel fragte außerdem nach der rechtlichen Einordnung der Aussage „Björn Höcke ist ein Nazi“ und verwies auf frühere Entscheidungen anderer Staatsanwaltschaften sowie auf die rechtskräftigen Verurteilungen Höckes wegen der Verwendung der SA-Parole „Alles für Deutschland“. Die Landesregierung bestätigt, dass ihr diese Urteile und rechtlichen Bewertungen bekannt sind, verweist im konkreten Fall jedoch auf das noch laufende Ermittlungsverfahren und nimmt keine abschließende Bewertung vor.
Mit der Kleinen Anfrage soll nachvollziehbar werden, wie Polizei und Strafverfolgungsbehörden das Spannungsfeld zwischen Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit und dem Schutz persönlicher Rechte bewerten. Für Bürger*innen in Sachsen-Anhalt ist das Thema von besonderer Bedeutung, weil es grundlegende Freiheitsrechte betrifft und die Frage aufwirft, unter welchen Voraussetzungen staatliche Eingriffe bei politischen Demonstrationen zulässig sind. Die parlamentarische Kontrolle trägt dazu bei, polizeiliches Handeln transparent zu machen und das Vertrauen in den demokratischen Rechtsstaat zu stärken.
Ansprechpartner*innen

Sebastian Striegel
Parlamentarischer Geschäftsführer, Sprecher für Demokratie, Innen, Recht, Digitales Leben, Migration und Religion
| Tel.: | 0391 560 4004 |
| E-Mail: | sebastian.striegel@gruene-fraktion-lsa.de |
| Web: | sebastian-striegel.de |