Einführung des verpflichtenden elektronischen Rechtsverkehrs an Gerichten und Straftverfolungsbehörden

Kleine Anfrage vom 24.11.2025

Digitalisierung in Sachsen-Anhalt

Die Gerichte und Strafverfolgungsbehörden in Sachsen-Anhalt arbeiten trotz des seit Januar 2022 verpflichtenden elektronischen Rechtsverkehrs weiterhin mit Papierakten. Deshalb müssen elektronische Eingänge und in vielen Bereichen auch der Postausgang ausgedruckt und zu den Akten genommen werden, damit der Verfahrensstand nachvollziehbar bleibt. Zusätzliche Fristversäumnisse durch die Umstellung sind laut Landesregierung nicht bekannt geworden. Gleichzeitig zeigt die Antwort aber einen deutlichen Mehraufwand: Im ersten Quartal 2022 stieg der Papierverbrauch gegenüber dem vierten Quartal 2021 von rund 3,726 Millionen auf etwa 7,208 Millionen Blatt, für das Gesamtjahr wurde allein für den Ausdruck elektronischer Eingänge mit rund 29 Millionen Blatt gerechnet. Die Papiermehrkosten für das erste Quartal 2022 wurden auf rund 26.320 Euro geschätzt, bereinigt um Preissteigerungen auf rund 17.095 Euro; zusätzliche Drucker oder unmittelbar neues Personal wurden dafür nicht eingeplant. Elektronische Zustellungen sind technisch zwar teilweise möglich und werden von den Fachgerichten schon genutzt, bei den ordentlichen Gerichten und Staatsanwaltschaften ist der elektronische Postausgang aus den dortigen Fachverfahren bislang aber noch nicht möglich.

Ansprechpartner*innen

Sebastian Striegel
Sebastian Striegel

Parlamentarischer Geschäftsführer, Sprecher für Demokratie, Innenpolitik, Recht, Energie und Digitalisierung

Tel.:0391 560 4004
E-Mail: sebastian.striegel@gruene-fraktion-lsa.de
Web: sebastian-striegel.de
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