
Gesundheit, Soziales & Gleichstellung in Sachsen-Anhalt
Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung soll für Beamtinnen und Beamte in Sachsen-Anhalt nicht eingeführt werden. Die Landesregierung verweist darauf, dass die verpflichtende eAU seit dem 1. Januar 2023 auf bundesgesetzlichen Regeln für gesetzlich versicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beruht und dass es für Beamtinnen, Beamte sowie Richterinnen und Richter keine entsprechenden bundesweiten Vorgaben gibt. Nach ihrer Einschätzung wäre eine landeseigene Lösung auch kaum praktikabel, weil dafür Arztpraxen, Krankenhäuser und Krankenversicherungen innerhalb und außerhalb des Landes in einheitliche digitale Abläufe eingebunden werden müssten. Deshalb sind auch keine technischen oder organisatorischen Schritte zur Einführung oder Modernisierung dieses Verfahrens für Beamtinnen und Beamte geplant.
Ansprechpartner*innen

Sebastian Striegel
Parlamentarischer Geschäftsführer, Sprecher für Demokratie, Innenpolitik, Recht, Energie und Digitalisierung
| Tel.: | 0391 560 4004 |
| E-Mail: | sebastian.striegel@gruene-fraktion-lsa.de |
| Web: | sebastian-striegel.de |