Dorfläden 2.0 im Ladenöffnungszeitengesetz des Landes berücksichtigen

Antrag vom 03.12.2024

Digitalisierung in Sachsen-Anhalt

Im März 2024 hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag von Sachsen-Anhalt einen Antrag mit dem Titel „Dorfläden 2.0 im Ladenöffnungszeitengesetz des Landes berücksichtigen“ eingebracht. Eingereicht wurde die parlamentarische Initiative von der damaligen Fraktionsvorsitzenden Cornelia Lüddemann.

Mit dem Antrag wird die Landesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Ladenöffnungszeitengesetzes Sachsen-Anhalt vorzulegen. Ziel ist es, neue Formen der Nahversorgung im ländlichen Raum rechtlich zu ermöglichen: sogenannte „Dorfläden 2.0“. Dabei handelt es sich um kleinere, oft vollautomatisierte Verkaufsstellen, die ohne Verkaufspersonal funktionieren – also im Prinzip begehbare Automaten, in denen Bürger*innen selbstständig einkaufen können.

Hintergrund des Vorschlags ist die zunehmende Schwierigkeit, in vielen Dörfern und kleineren Gemeinden eine wohnortnahe Versorgung mit Lebensmitteln und Alltagswaren sicherzustellen. Viele klassische Einzelhandelsgeschäfte haben dort geschlossen, wodurch Wege zum nächsten Supermarkt länger und umständlicher werden. Automatisierte Dorfläden könnten diese Lücke schließen und die Grundversorgung vor Ort stärken.

Ein konkretes Problem besteht jedoch in der geltenden Rechtslage: Nach dem Ladenöffnungszeitengesetz dürfen Verkaufsstellen in der Regel sonntags nicht öffnen. Diese Regelung gilt auch für automatisierte Läden, obwohl dort kein Personal arbeiten muss. Genau hier setzt der Antrag an: Für solche kleinen, personalfreien Verkaufsflächen soll eine rechtliche Ausnahme geschaffen werden, damit sie auch sonntags geöffnet sein dürfen.

Die Begründung des Antrags betont einerseits den hohen Stellenwert des Sonn- und Feiertagsschutzes, der Beschäftigte und gesellschaftliche Ruhezeiten schützt. Gleichzeitig wird aber argumentiert, dass bei vollautomatisierten Dorfläden kein Arbeitseinsatz von Menschen notwendig ist und daher eine begrenzte Ausnahme vertretbar sei. Ziel ist es, die Versorgung im ländlichen Raum zu verbessern, ohne den grundsätzlichen Schutz des Sonntags in Frage zu stellen.

Für Bürger*innen in Sachsen-Anhalt ist das Thema besonders relevant, weil es um die Frage geht, wie Alltagsversorgung auch in kleineren Orten gesichert werden kann – gerade dort, wo klassische Geschäfte nicht mehr vorhanden sind. Der Antrag zielt darauf ab, moderne Einkaufsangebote rechtlich zu ermöglichen und so die Lebensqualität im ländlichen Raum zu stärken.

Ansprechpartner*innen

Olaf Meister
Olaf Meister

Sprecher für Wirtschaft, Finanzen, Kommunales, Wissenschaft und Tourismus

Tel.:0391 560 4017
E-Mail: olaf.meister@gruene-fraktion-lsa.de
Web: olaf-meister.de
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