
Gesundheit, Soziales & Gleichstellung in Sachsen-Anhalt
Sebastian Striegel fragt nach, wie gut Menschen in Sachsen-Anhalt bereits vor Diskriminierung geschützt sind, wo aus Sicht der Landesregierung noch Lücken bestehen und ob das Land selbst weiteren Handlungsbedarf sieht. Die Landesregierung verweist darauf, dass es schon heute einen Schutz aus Verfassungsrecht, Bundesrecht und einzelnen Landesgesetzen gibt, etwa im Schul-, Hochschul-, Behinderten- und Gleichstellungsrecht. Zugleich erkennt sie an, dass der Diskriminierungsschutz in Deutschland nach Einschätzung der Antidiskriminierungsstellen weiterhin lückenhaft ist, vor allem beim staatlichen Handeln durch Behörden, Polizei oder Justiz sowie beim Schutz wegen der Staatsangehörigkeit. Einen einheitlichen, für alle Merkmale gleich starken Diskriminierungsschutz hält die Landesregierung aber nicht auf Landesebene für lösbar, sondern vor allem für eine Frage europäischer Rechtsangleichung. Als eigene Maßnahmen verweist sie vor allem auf geförderte Antidiskriminierungsberatungen im Land, die 2023 von mehr als 200 Menschen genutzt wurden, darunter auch bei Fällen mit öffentlichen Stellen; eine eigene statistische Erfassung solcher Beschwerden durch die Landesregierung gibt es bislang jedoch nicht. Für die Zukunft sieht sie vor allem Bedarf, bestehende Beratungsprojekte dauerhaft zu sichern.
Ansprechpartner*innen

Sebastian Striegel
Parlamentarischer Geschäftsführer, Sprecher für Demokratie, Innenpolitik, Recht, Energie und Digitalisierung
| Tel.: | 0391 560 4004 |
| E-Mail: | sebastian.striegel@gruene-fraktion-lsa.de |
| Web: | sebastian-striegel.de |