Datengrundlage zur Genehmigung von Wasserentnahmerechten in Sachsen-Anhalt

Kleine Anfrage vom 18.01.2024

Klima-, Natur-, Umweltschutz & Energie in Sachsen-Anhalt

Die Landesregierung erklärt auf die Fragen des Abgeordneten Wolfgang Aldags, dass in Sachsen-Anhalt die unteren Wasserbehörden sowie das Landesverwaltungsamt (bei Talsperren/Wasserspeichern) oder Bergbaubehörden/Planfeststellungsbehörden (bei Sonderfällen) für die Genehmigung von Wasserentnahmen zuständig sind. Als Rechtsgrundlagen gelten vor allem die §§ 8–12 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie landesspezifische Vorschriften.

Die Bewertung von Wasserentnahmen stützt sich auf langjährige Daten des Gewässerkundlichen Landesdienstes (Grundwasserstände, Abflüsse, Grundwasserneubildung) sowie auf hydrogeologische Gutachten der Antragsteller. Die Aktualität dieser Daten wird durch monatliche Grundwassermessungen und tägliche Pegelerfassungen an Oberflächengewässern sichergestellt, wobei auch Dürreperioden direkt in die Modelle einfließen.

Allerdings räumt die Landesregierung ein, dass die Datengrundlage an die Klimakrise angepasst werden muss – konkret durch regelmäßige Neuberechnungen der Grundwasserneubildung, deren nächste Aktualisierung erst bis Ende 2025 geplant ist.

Ansprechpartner*innen

Wolfgang Aldag
Wolfgang Aldag

Sprecher für Klima, Natur, Umwelt und Kultur

Tel.:0391 560 4023
E-Mail: wolfgang.aldag@gruene-fraktion-lsa.de
Web: wolfgangaldag.de
Wie hat dir der Beitrag gefallen?