Das Chancen-Aufenthaltsrecht in Sachsen-Anhalt

Kleine Anfrage vom 16.03.2026

Sicherheit & Mitbestimmung in Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt kamen nach Einschätzung der Landesregierung 2.586 geduldete Personen grundsätzlich für das Chancen-Aufenthaltsrecht infrage. Tatsächlich wurden bis Ende 2025 2.654 Anträge gestellt, davon wurden bis Ende Januar 2026 1.755 bewilligt und 398 abgelehnt. Häufige Ablehnungsgründe waren eine fehlende Duldung, zu kurze oder unterbrochene Voraufenthaltszeiten, Straftaten oder Täuschungen über Identität und Staatsangehörigkeit. Von den Personen mit Chancen-Aufenthaltsrecht stellten 989 einen Folgeantrag auf ein dauerhaftes Bleiberecht nach § 25a oder § 25b AufenthG; 527 dieser Folgeanträge wurden bewilligt. Die Landesregierung bewertet das Chancen-Aufenthaltsrecht deshalb ambivalent: Einerseits habe es vielen langjährig geduldeten Menschen Stabilität und bessere Integrationsmöglichkeiten eröffnet, andererseits seien viele an Anforderungen wie Lebensunterhalt, Deutschkenntnissen oder geklärter Identität gescheitert. Zugleich betont die Landesregierung den hohen Verwaltungsaufwand für die Ausländerbehörden und kritisiert, dass die Regelung teils falsche Erwartungen geweckt und die Durchsetzung bestehender Ausreisepflichten erschwert habe.

Ansprechpartner*innen

Sebastian Striegel
Sebastian Striegel

Parlamentarischer Geschäftsführer, Sprecher für Demokratie, Innen, Recht, Digitales Leben, Migration und Religion

Tel.:0391 560 4004
E-Mail: sebastian.striegel@gruene-fraktion-lsa.de
Web: sebastian-striegel.de
Wie hat dir der Beitrag gefallen?